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Baden-Würt­tem­berg: Gelber Impf­pass ab Dezember ungültig – digi­taler Nach­weis wird Pflicht

Archivmeldung vom 29.11.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.11.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: UM / Eigenes Werk
Bild: UM / Eigenes Werk

Der gelbe Impf­pass reicht nach der neuen Corona-Verord­nung für den Zugang zu soge­nannten 2G- oder 2G-plus-Veran­stal­tungen nicht mehr aus, teilte das Sozi­al­mi­nis­te­rium am Donnerstag mit. Impf­nach­weise müssen in digital ausles­barer Form vorliegen. Das soll „bis zu einem gewissen Grad mehr Sicher­heit vor Impf­pass-Fälschungen“ bringen, erläu­terte ein Sprecher. Darüber berichtet das Magazin "Unser Mitteleuropa".

Weiter berichtet das Magazin: „Immunk­arte als Übergangslösung“

Für Menschen ohne Handy besteht auch die Möglich­keit sich in einigen Apotheken eine soge­nannte Immunk­arte zu besorgen. Diese enthält einen EU-weit gültigem Impf-QR-Code im Scheck­kar­ten­format. Womit ist die Über­wa­chung und Kontrolle auch für Leute, die nicht über geeig­nete Handys verfügen gewähr­leistet. Wie lange diese provi­so­ri­sche Zwischen­lö­sung hält, ist nicht bekannt."

Quelle: Unser Mitteleuropa


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