Verwaltungsrichter fordern Wiedereinführung eines Asylbeauftragten
Archivmeldung vom 25.05.2018
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttIn der Debatte über die Asyl-Affäre beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter, Robert Seegmüller, gefordert, das 2005 abgeschaffte Amt eines Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten wieder einzuführen. "Es fehlt eine neutrale Instanz, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kontrolliert", sagte Seegmüller "Zeit-Online". Aufgabe des früheren Bundesbeauftragten sei es gewesen, zu klagen, falls das Bundesamt zu viele positive Entscheidungen traf.
"Es wäre gut, dieses Amt wieder einzuführen", sagte Seegmüller. Generell hält Seegmüller Asylverfahren allerdings nicht für fehleranfälliger als andere Verwaltungsverfahren. Er forderte das BAMF aber auf, sehr viel genauer die ober- und höchstrichterliche Rechtsprechung zu beobachten und sicherzustellen, dass alle Entscheider diese auch kennen. "Für die Gerichte ist es sehr ärgerlich, wenn sie immer wieder wegen derselben Fehler angerufen werden", sagte Seegmüller.
Dennoch rechnet er nicht damit, dass bessere Entscheidungen beim BAMF die Zahl der Klagen bei den Verwaltungsgerichten senken könnten. Mit Blick auf die Äußerungen von CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt zu einer "Anti-Abschiebe-Industrie" sagte Seegmüller: "Herr Dobrindt hat recht, wenn er kritisiert, dass viele Asylverfahren letztlich aus sachfremden Gründen geführt werden." Solche Fälle gebe es seiner Erfahrung nach viele. Die Möglichkeit, zu klagen, sollte aber "auf keinen Fall" eingeschränkt werden. "Dass man gegen eine belastende Entscheidung klagen kann, gehört zu den essenziellen Grundlagen unseres Rechtsstaats."
Quelle: dts Nachrichtenagentur