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Bundestag beschließt Agrarpaket der Ampel

Archivmeldung vom 05.07.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.07.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
skeptisch
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Bild von Robin Higgins auf Pixabay

Der Bundestag hat das Agrarpaket der Ampelkoalition auf den Weg gebracht, mit dem Landwirte entlastet werden sollen. Es umfasst neben steuerlichen Erleichterungen auch Elemente wie Bürokratieabbau sowie den Schutz vor unfairen Handelspraktiken.

So sollen etwa Lieferanten, die bislang nur befristet vom Anwendungsbereich des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes erfasst waren, dauerhaft in den Schutzbereich einbezogen werden. Das Retourenverbot und das Verbot von Vereinbarungen zu Lagerkosten werden zudem durch Ausnahmen ergänzt. Ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zielt derweil darauf ab, eine steuerliche Tarifermäßigung für diese Einkünfte befristet bis zum Jahr 2028 einzuführen. Damit wird eine Regelung wieder eingeführt, die bereits bis zum Veranlagungszeitraum 2022 galt. Mit der Maßnahme soll die steuerliche Progressionswirkung abgemildert werden, indem die Steuer auf einen Betrag gesenkt wird, der sich ergäbe, wenn über drei Jahre hinweg gleichmäßige Einkünfte erwirtschaftet worden wären. Die Bundesregierung hatte die Entlastungen nach den massiven Bauernprotesten zu Beginn des Jahres angekündigt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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