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Gericht: NRW-Haushalt ist verfassungswidrig

Archivmeldung vom 15.03.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.03.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen

Der Nachtragshaushalt der rot-grünen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2010 ist verfassungswidrig. Das entschied am Dienstag der Verfassungsgerichtshof des Landes in Münster. Das Gericht gab damit einer Klage der Landtagsfraktionen von CDU und FDP statt.

Das Urteil könnte die Auflösung des Landtags und Neuwahlen bedeuten. Der Nachtragshaushalt, der im vergangenen Dezember verabschiedet wurde, sah eine Rekord-Neuverschuldung von 7,1 Milliarden Euro vor. Zuletzt hatten SPD und CDU gegenseitig mit der Auflösung des Landtags gedroht. Die SPD fordert Neuwahlen, falls die Konservativen auch gegen den Haushalt 2011 klagen sollten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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