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Laumann hält Urteil des Bundessozialgerichts gegen Familienentlastung für richtig

Archivmeldung vom 01.10.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.10.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Karl-Josef Laumann Bild: Techniker Krankenkasse, on Flickr CC BY-SA 2.0
Karl-Josef Laumann Bild: Techniker Krankenkasse, on Flickr CC BY-SA 2.0

Der Bundesvorsitzende der CDU-Sozialausschüsse, Karl-Josef Laumann, hält das Urteil des Bundessozialgerichts gegen eine weitere Entlastung von Familien in den Sozialversicherungen für richtig. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag) sagte Laumann: "Ich kann das Urteil als Sozialpolitiker sehr gut nachvollziehen." In den beiden Sozialversicherungen Krankenkasse und Rente gebe es bereits eine Kinderkomponente.

In der gesetzlichen Krankenkasse würden Kinder seit Jahrzehnten beitragsfrei mitversichert, betonte der Chef der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA). In der Rentenversicherung habe die Politik schon Anfang der 1980er Jahre Ansprüche für die Kindererziehung geschaffen. Bei Ehepaaren mit Kind bekommt ein Partner drei Jahre in der Rentenversicherung angerechnet. "Das sind immerhin drei Entgeltpunkte", sagte Laumann.

Außerdem habe die Bundesregierung in dieser Wahlperiode die Mütterrente aufgewertet "und dafür gesorgt, dass die Frauenrenten in der Bundesrepublik Deutschland auf einen Schlag um zehn Prozent gestiegen sind". Das Bundessozialgericht habe außerdem in seinem Urteil darauf hingewiesen, dass der höhere Beitrag von Kinderlosen in der Pflegeversicherung gerechtfertigt sei, weil es bei dieser Sozialversicherung keine Kinderkomponente gebe.

Das Bundessozialgericht hat am Mittwoch entschieden, dass Eltern weiterhin genauso viele Sozialbeiträge zahlen müssen wie Kinderlose. Die Richter wiesen damit die Klage einer Freiburger Familie zurück, die unter Verweis auf ihre Erziehungsleistung weniger in die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen wollte. Die Familie will nun das Bundesverfassungsgericht anrufen.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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