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Kölner Staatsrechtler Ogorek plädiert für Verbot der "Jungen Alternative" und anderer AfD-Vorfeldorganisation

Archivmeldung vom 22.02.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.02.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Markus Ogorek
Markus Ogorek

Foto: Urheber
Lizenz: CC BY 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Kölner Staats- und Verwaltungsrechtler Markus Ogorek hat sich für ein Verbot AfD-naher Gruppierungen wie des Nachwuchsverbands "Junge Alternative" (JA) ausgesprochen. Als bloße Vereinigung falle die Vorfeldorganisation nicht in den Schutzbereich politischer Parteien mit höheren Hürden für ein Verbot, schreibt Ogorek in einem Gastbeitrag für den "Kölner Stadt-Anzeiger" (Freitag-Ausgabe).

Forderungen der JA wie der Ausschluss aller "ethnisch Fremden" verstießen gegen die Menschenwürde und seien klar verfassungsfeindlich, so Ogorek mit Bezug auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Die organisatorische und personelle Verknüpfung der JA mit der Mutterpartei sei kein hinreichendes Argument gegen ein Verbot nach dem Vereinsrecht, wofür die Innenministerien des Bundes und der Länder zuständig sind. Da sich die "Junge Alternative" bewusst als eigenständiger Verein organisiert habe, müsse sie sich auch "Maßnahmen nach dem Vereinsrecht gefallen lassen", argumentiert Ogorek.

Ein Verbot sollte nach Ansicht Ogoreks auch Vereinigungen wie das "Institut für Staatspolitik" des "neurechten Vordenkers" Götz Kubitschek treffen. "Es sind die Netzwerke Kubitscheks und seiner Epigonen, in denen AfD-Kader radikalisiert und geschult werden." Solche Akteure würden von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen, bereiteten aber in enger Zusammenarbeit mit der "Jungen Alternative" jener Ideologie den Weg, als deren Inhalt das Kölner Verwaltungsgericht "rassisch motivierte Diskriminierung" ausgemacht habe. "Namentlich das Bundesinnenministerium sollte endlich den Mut haben, diese Strukturen zu zerschlagen: zum Schutz der von ihrem Hass betroffenen Minderheiten, aber auch und vor allem, um die Grenze zum Extremismus klar zu kennzeichnen."

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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