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Union will Kinderehen aus dem Ausland nicht mehr anerkennen

Archivmeldung vom 05.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Didi01 / pixelio.de
Bild: Didi01 / pixelio.de

Mit einer gesetzlichen Klarstellung will die Union erreichen, dass Kinderehen aus dem Ausland in Deutschland nicht mehr anerkannt werden.

Der stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Stephan Harbarth (CDU), hat nach Informationen des Nachrichtenmagazins "Focus" Eckpunkte für eine Neuregelung erarbeitet. Kernpunkte: Die Altersgrenze für Ehemündigkeit soll grundsätzlich auf 18 Jahre angehoben werden, bisher war in Ausnahmen auch ein Alter von 16 Jahren möglich.

Im Ausland geschlossene Ehen sollen auf Antrag eines Partners oder des Jugendamtes aufgehoben werden können. Zudem soll die Standesamtspflicht, die 2009 abgeschafft wurde, wieder eingeführt wird. Diese Regelung gewinne "angesichts von Imam-Ehen wieder an Bedeutung", heißt es in dem Papier.

"Auch für die Ehe gelten bei uns die Maßstäbe des Grundgesetzes und nicht die der Scharia", sagte Harbarth dem Magazin. Die Vereinigung "Terre des Femmes - Menschenrechte für die Frau" hält eine Gesetzesänderung für überfällig.

"Das Problem der Frühehen hat sich gravierend verstärkt, seit immer mehr Flüchtlinge nach Deutschland kommen", sagte Monika Michell vom Referat "Gewalt im Namen der Ehre" dem Magazin. Die Union geht davon aus, dass eine "vierstellige Anzahl an Kinderehen" in Deutschland registriert sind.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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