Grüne rufen AKK zu Entschuldigung bei homosexuellen Soldaten auf
Archivmeldung vom 23.12.2019
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttVerteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) plant offenbar keine offizielle Entschuldigung für die Diskriminierung von Schwulen, Lesben und Bisexuellen in der Armee. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage des Grünen-Abgeordneten Sven Lehmann hervor, über welche die "Welt" berichtet.
Die Bundesregierung schreibt darin zwar, dass Homosexualität bis Ende der 1990er-Jahre in der Bundeswehr "zu gravierenden dienstlichen Benachteiligungen" habe führen können. Auf Lehmanns Frage, ob das Verteidigungsministerium sich offiziell für die Benachteiligungen entschuldigen wolle, geht die Bundesregierung in der Antwort jedoch nicht ein.
"Offenbar ist Kramp-Karrenbauer nicht bereit, sich offiziell für die jahrzehntelange Diskriminierung von homosexuellen Soldaten in der Bundeswehr zu entschuldigen. Sie sollte dem Vorbild ihres britischen Kollegen folgen, der dies kürzlich getan hat", forderte Lehmann unter Bezugnahme auf Großbritanniens konservativen Verteidigungsminister Ben Wallace.
Es sei bedauerlich, dass die Betroffenen weiter auf eine Entschuldigung warten müssten und viele ehemalige Soldaten dies möglicherweise nicht mehr erleben würden, so Lehmann.
"Demokratien und Rechtsstaaten sind nicht fehlerfrei, aber sie unterscheiden sich von Unrechtsstaaten dadurch, dass sie ihre Fehler erkennen, eingestehen und korrigieren. Diese souveräne Haltung erwarten wir Grüne von der Ministerin." Bis zum Jahr 2001 wurden gleichgeschlechtliche Beziehungen unter Bundeswehrsoldaten als Dienstvergehen gewertet. "Homosexuellen blieb die Offizierslaufbahn versperrt, Beförderungen blieben aus, ihnen drohte die Ablösung als unmittelbare Vorgesetzte oder Ausbilder. Wehrdienstleistende wurden in der Regel nach Bekanntwerden ihrer homosexuellen Neigungen zwangsversetzt", so die Bundesregierung in ihrer Antwort. Diese Vorgehensweisen seien von der Rechtsprechung stets gebilligt worden.
Quelle: dts Nachrichtenagentur