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Koalition will Mutterschutz bei Fehlgeburten ausweiten

Archivmeldung vom 05.12.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.12.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Kristina Schröder 2012 in Tübingen
Kristina Schröder 2012 in Tübingen

Foto: Wdwdbot
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die künftige Koalition will durch eine umfassende Reform des Mutterschutzgesetzes künftig auch die Mütter von sogenannten "Sternenkindern" vor Kündigungen bewahren. "Der bisherige rechtliche Maßstab wird der menschlichen Katastrophe, ein Kind während der Schwangerschaft zu verlieren, in keiner Weise gerecht", sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

Das Gesetz unterscheidet derzeit zwischen "Fehlgeburten" von Kindern unter 500 Gramm und "Totgeburten" über dieser Grenze. Nur bei "Totgeburten" greift derzeit der Mutterschutz. Die Vereinbarung der Koalition hat nach Informationen der Zeitung beklemmende Aktualität durch den Fall einer Bremer Frau bekommen, die in der 20. Schwangerschaftswoche ihre noch nicht ganz 500 Gramm wiegende Tochter verloren und daraufhin die Kündigung erhalten hatte. Das Landesarbeitsgericht bestätigte jetzt deren Rechtmäßigkeit.

Wie die Zeitung unter Berufung auf Koalitionskreise berichtet, sollen auch weitere Vorschriften überarbeitet werden. Dabei gehe es um europarechtliche Klarstellungen zum Begriff des Arbeitnehmers, um die Einbindung von Schutzpflichten des Arbeitgebers und um weitere Beschäftigungsverbote für Schwangere, wenn diese bei ihrer Arbeit mit für sie oder das Ungeborene schädlichen Stoffen in Berührung kommen. Dadurch sollen die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse Teil der Gesetzgebung werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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