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Schneider: „Spielzeuge dürfen keine chemischen Zeitbomben sein!“

Archivmeldung vom 21.07.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.07.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Guntram Schneider Bild: spd.de
Guntram Schneider Bild: spd.de

Zwei aufblasbare Badespielzeuge mussten nach einer Stichprobenkontrolle des NRW-Arbeitsministeriums vom Markt genommen werden, weil sie die gesetzlichen Grenzwerte für Weichmacher überschritten haben. Arbeitsminister Guntram Schneider sagte heute (21. Juli 2011) in Düsseldorf: „Spielzeuge dürfen keine chemischen Zeitbomben sein! Die Belastung mit diesen Stoffen ist besonders problematisch, weil solche Spielzeuge zwangsläufig mit der nackten Haut in Berührung kommen und die Ventile zum Aufblasen sogar in den Mund genommen werden.“

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit: Bei den beanstandeten Produkten handelt es sich um: „The wet set Luftmatratze blau“ (der Firma „Intex Trading B.V.“). und „The amazing-Spider-Man Jet Rider, Marvel“ (der Firma „David Halsall International Ltd.“). Minister Schneider rät allen Verbraucherinnen und Verbrauchern, die solche Produkte erworben haben, diese in dem jeweiligen Geschäft zurückzugeben.

Bei diesen Artikeln wurden die von der EU festgelegten Grenzwerte für Phthalate überschritten. Diese sogenannten Weichmacher können durch den Speichel gelöst und auch über die Haut in den Körper aufgenommen werden. Phthalate stehen im Verdacht, hormonell wirksam zu sein und sind teilweise fruchtschädigend. Das heißt, sie können das Erbgut verändern und bei ungeborenen Kindern zu Missbildungen führen. Phthalate werden eingesetzt, um den normalerweise harten und spröden Kunststoff Polyvinylchlorid (PVC) elastisch zu machen.

Dass immer noch zu hohe Werte der schon lange in der Diskussion stehenden Weichmacher gefunden wurden, wertet Minister Schneider als Signal, nicht locker zu lassen: „Importeure sollten sich in ihrem eigenen Interesse vom Hersteller bestätigen lassen, dass die gesetzlichen Grenzwerte bei den Produkten eingehalten werden. Unsere Behörden zeigen den Händlern durch Aktionen wie diese, dass wir sie nicht aus der Verantwortung entlassen, sichere Produkte anzubieten, bei denen die gesetzlichen Normen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher eingehalten werden.“

Das Arbeitsministerium als für die Chemikaliensicherheit zuständige Landesbehörde hatte die Bezirksregierung Arnsberg damit beauftragt, in zehn verschiedenen Geschäften - vorzugsweise Discountern und Sonderposten-Märkten - typische Saisonartikel wie Badeschuhe, Badespielzeuge und Schwimmhilfen als Proben zu nehmen und diese auf ihren Gehalt an Phthalaten untersuchen zu lassen. Dabei wiesen zwei von 30 untersuchten Produkten zu hohe Konzentrationen des Weichmachers DINP (Diisononylphthalat) auf, der im Verdacht steht, hormonell wirksam zu sein.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW)

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