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Innenstaatssekretär nennt Bedingungen für Gefährder-Abschiebung durch den Bund

Archivmeldung vom 19.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Günter Krings (2017)
Günter Krings (2017)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Innenstaatssekretär Günter Krings (CDU) ist dem Eindruck entgegengetreten, der Bund könne nach geltender Gesetzeslage die generelle Zuständigkeit für die Abschiebung von Gefährdern übernehmen. Nach den Vorgaben im Aufenthaltsrecht gehe es "nicht um alle Gefährder, sondern um besonders gelagerte Fälle", sagte Krings der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

Bei einer Gesetzesnovelle reiche zudem ein Passus zur Abschiebung nicht aus. "Wollte man durch Gesetzesänderung die Bundeszuständigkeit für Gefährder ausweiten, so wäre das nur sinnvoll bei einer gleichzeitigen Ausweitung der Befugnisse der Bundespolizei", sagte der CDU-Politiker. Sie müsse dann wie die Landespolizei beispielsweise auch Zutritt zu Unterkünften und Wohnungen erhalten.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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