Innenstaatssekretär nennt Bedingungen für Gefährder-Abschiebung durch den Bund
Archivmeldung vom 19.07.2018
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Freigeschaltet durch André OttInnenstaatssekretär Günter Krings (CDU) ist dem Eindruck entgegengetreten, der Bund könne nach geltender Gesetzeslage die generelle Zuständigkeit für die Abschiebung von Gefährdern übernehmen. Nach den Vorgaben im Aufenthaltsrecht gehe es "nicht um alle Gefährder, sondern um besonders gelagerte Fälle", sagte Krings der Düsseldorfer "Rheinischen Post".
Bei einer Gesetzesnovelle reiche zudem ein Passus zur Abschiebung nicht aus. "Wollte man durch Gesetzesänderung die Bundeszuständigkeit für Gefährder ausweiten, so wäre das nur sinnvoll bei einer gleichzeitigen Ausweitung der Befugnisse der Bundespolizei", sagte der CDU-Politiker. Sie müsse dann wie die Landespolizei beispielsweise auch Zutritt zu Unterkünften und Wohnungen erhalten.
Quelle: Rheinische Post (ots)