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Ex-AfD-Abgeordnete Cotar offen für AfD-Verbotsverfahren

Archivmeldung vom 18.09.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.09.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Joana Cotar (2021)
Joana Cotar (2021)

Bild: AfD Deutschland

Die fraktionslose Bundestagsabgeordnete und ehemalige AfD-Politikerin Joana Cotar hat sich offen für ein Verbotsverfahren ihrer früheren Partei gezeigt. "Wenn wir wirklich der Meinung sind, die AfD ist so gefährlich, dann verbieten wir sie", sagte sie dem Videoformat "Spitzengespräch" des "Spiegels" am Mittwoch.

"Es gibt bestimmt ein paar Leute, die beitragen würden, so ein Verfahren zu beschleunigen", sagte Cotar zu den Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens. Wen genau sie aus ihrer früheren Partei damit meinte, wollte Cotar nicht beantworten. "Ich glaube, die Protagonisten sind bekannt, gerade im Osten."

In der AfD gebe es "korrupte Netzwerke" sowie "eine ganze Menge, was hinter den Kulissen passiert, die mir nicht mehr geschmeckt haben", sagte die Bundestagsabgeordnete. Insbesondere die enge Verbindung zu autoritären Regimen wie Russland und China hätten die gebürtige Rumänin im November 2022 dazu bewogen, sich aus ihrer Partei zurückzuziehen. Cotar gehörte seit 2013 der AfD an und war 2017 erstmals über die hessische Landesliste in den Bundestag eingezogen.

Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien, die "nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden", verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Nötig dafür ist ein Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur




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