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Weiß: Mehr Verlässlichkeit bei der Rentenanpassung

Archivmeldung vom 25.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Mit der Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See wird die Rentenanpassung von statistischen Verzerrungen befreit.

Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß: "Indem die Rentenanpassungen nun von statistischen Sondereffekten entkoppelt wird, schaffen wir für die Rentnerinnen und Rentner eine verlässliche Grundlage für die Rentenanpassung. Die Rentnerinnen und Rentner können sich nun darauf verlassen, dass sich die Rentenanpassung an der tatsächlichen Lohnentwicklung orientiert. Das ist gut für die Rentnerinnen und Rentner und schafft zusätzliches Vertrauen in die Leistungen der Rentenversicherung."

Hintergrund: Die Anpassung der Renten soll den Anpassungen der Löhne folgen. Die Formel der Anpassung ist jedoch bislang sehr kompliziert. Dafür werden auch die Daten zur Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) des statistischen Bundesamtes herangezogen. Die Daten der VGR werden in regelmäßigen Abständen von ca. fünf Jahren durch eine Generalrevision überarbeitet. Bisher konnte das dazu führen, dass für die Rentenanpassung Daten vor der Revision mit Daten nach der Revision verglichen wurden. Damit folgte die Rentenanpassung in den Jahren nach einer Revision nicht ausschließlich der Lohnentwicklung, sondern wurde durch statistische Sondereffekte verzerrt. Diese Verzerrungen wurden dann erst im Folgejahr ausgeglichen.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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