"Spenden statt entsorgen!" - E-Commerce-Branche fordert Abschaffung der Umsatzsteuer auf Sachspenden
Archivmeldung vom 02.12.2019
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Freigeschaltet durch André OttDer Bundesverband E-Commerce und Versandhandel e.V. (bevh) und die innatura gGmbH fordern, Sachspenden an gemeinnützige Institutionen vollständig von der Umsatzsteuer zu befreien. "Der Staat muss hier vom Bremser zum Förderer der Spendenbereitschaft in Deutschland werden", so bevh-Präsident Gero Furchheim.
Weiter: "Wenn Sachspenden an gemeinnützige Institutionen steuerlich mit einem Wert von 0 Euro veranlagt würden, läge hier der effektivste Hebel, um die Vernichtung von Überhängen und Retouren zu vermeiden." Ein Schritt, der längst überfällig und im Sinne der Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz unabdingbar ist.
Ein Teil aller Produkte, die ursprünglich zum Verkauf bestimmt waren, wird derzeit oftmals noch entsorgt, statt nachhaltig genutzt. Dies betrifft sowohl Hersteller als auch Stationär- und Onlinehandel. Entsorgt werden so nicht nur defekte, sondern zu einem sehr kleinen Teil auch noch funktionsfähige Waren. Hersteller und Händler würden solche Waren an gemein-nützige Organisationen spenden, wie etwa Mutter/Kind-Einrichtungen, Flüchtlingshilfe, Bildungsträger, Obdachloseninitiativen und viele andere Bedürftige. Ist bei Spenden der Auf-wand für Buchhaltung, Lagerung und Transport schon beachtlich, kommt der steuerliche Aufwand als massive Hürde hinzu. Aktuell entscheiden sich zwei von drei Unternehmen, die sich für Sachspenden interessieren, wegen der damit verbundenen Unsicherheiten und Kosten gegen eine Spende.
Die umsatzsteuerliche Problematik und einen Weg zu ihrer Lösung zeigt die vom bevh her-ausgegebene und in Partnerschaft mit der gemeinnützigen Spendenplattform innatura sowie der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) erstellte Broschüre "Spenden statt entsorgen!" auf. Ein bundeseinheitlicher Erlass über die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage würde Rechtssicherheit für spendenwillige Unternehmen schaffen und könnte letztendlich zu einer Umsatzsteuerbefreiung auf Sachspenden an gemeinnützige Organisationen führen.
Peter Schilling, Head of Indirect Tax Germany, Switzerland, Austria EY: "Gemeinsam haben wir nun einen Vorschlag gemacht, der einen Weg für eine handhabbare und pragmatische Lösung im Einklang mit der Vorgehensweie in anderen Ländern weist."
Um jenseits der steuerlichen Thematik die bedarfsgerechte Vermittlung von Sachspenden zu ermöglichen, hat die innatura eine bundesweite digitale Plattform zur Vermittlung fabrik-neuer Konsumgüter in den gemeinnützigen Sektor geschaffen.
"Bei uns können soziale Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen auf ein breites Angebot von Produkten zugreifen, die sie sonst teuer einkaufen müssten", so Dr. Juliane Kronen, Gründerin und Geschäftsführerin innatura. "Zugleich vereinfachen wir den Prozess für Spenderunternehmen, die sicher sein können, dass ihre Spenden ausschließlich im gemeinnützigen Bereich verwendet und ihre Marken geschützt werden."
Quelle: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) (ots)