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Medienverbände und -unternehmen sagen Nein zur Vorratsdatenspeicherung

Archivmeldung vom 11.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Helmut J. Salzer / pixelio.de
Bild: Helmut J. Salzer / pixelio.de

Verbände und Unternehmen der Medienbranche erteilen der Wiedereinführung der in "Höchstspeicherpflicht" umbenannten Vorratsdatenspeicherung eine klare Absage. Am Vortag der ersten Lesung des Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten im Bundestag fordern sie die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen dazu auf, die Pläne zur Neuauflage einer Vorratsdatenspeicherung, die den für Journalisten unverzichtbaren Informanten- und Quellenschutz aushebelt, nicht weiterzuverfolgen.

Die vorgesehene Speicherung von Telefonnummern, IP-Adressen und Standortdaten für die Dauer von bis zu zehn Wochen untergräbt den Schutz der Informanten, zu dem Journalistinnen und Journalisten und andere Medienmitarbeiter berechtigt und ethisch verpflichtet sind. Zu Recht hat der EuGH an der für ungültig erklärten europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung beanstandet, dass ein Schutz von Berufsgeheimnisträgern vor der Speicherung ihrer elektronischen beruflichen Kontaktdaten fehlte.

Auch das vorliegende Gesetz sieht einen solchen Schutz nicht vor. Soweit der Abruf der gespeicherten Daten durch Staatsanwälte und Polizeibehörden insoweit unzulässig sein soll, ist der vorgesehene Schutz höchst unvollkommen. Sollte das Gesetz Realität werden, können Journalisten ihren Quellen keinen Schutz vor Aufdeckung mehr bieten.

Die Organisationen lehnen auch die vorgesehene Strafvorschrift zur so genannten Datenhehlerei ab, die ebenfalls erheblich in den Schutz der journalistischen Arbeit eingreift. Zwar sollen die Entgegennahme, Auswertung und Veröffentlichung rechtswidrig beschaffter Daten durch Journalistinnen und Journalisten straffrei sein, jedoch gilt das nur, wenn die Datenhehlerei zuvor bereits vollendet ist.

Nach Ansicht der Organisationen darf journalistische Arbeit nicht in die Nähe der Strafbarkeit gerückt werden. Schon die vorherige Erklärung, rechtswidrig beschaffte Daten entgegenzunehmen, soll nach dem Willen der Bundesregierung jedoch strafwürdig sein. De facto würde der neue Straftatbestand zu einer Kriminalisierung der Medien führen. Das Ziel journalistischer Arbeit, Informationen über ein mögliches strafbares Verhalten von Amtsträgern, Firmen oder Organisationen aufzudecken und damit zur Meinungsbildung beizutragen, würde konterkariert.

Quelle: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger (ots)

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