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DIE LINKE. klagt gegen Tornado-Einsatz in Afghanistan

Archivmeldung vom 14.03.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.03.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Der Vorstand der Fraktion DIE LINKE. hat beschlossen, Organklage gegen Einsatz von Tornados der Bundeswehr in Afghanistan beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Gregor Gysi:

Mit der Klage wendet sich DIE LINKE. gegen die von der Bundesregierung getragene NATO-Praxis einer stillschweigenden Veränderung des NATO-Vertrages, die durch das deutsche Zustimmungsgesetz zum NATO-Vertrag von 1956 nicht mehr gedeckt und mit dem Völkerrecht und dem Grundgesetz nicht mehr vereinbar ist. Mit der Entsendung der Tornados in den Süden Afghanistans hat diese Entwicklung einen vorläufigen Höhepunkt erreicht, die jedoch weitere Veränderungen befürchten lässt.

Der Einsatz der Tornados beteiligt die Bundeswehr an der Kriegsführung der USA, die unterschiedslos die Zivilbevölkerung in Mitleidenschaft zieht und nicht mehr vom humanitären Völkerrecht der Genfer Konventionen gedeckt ist. Zudem sprengt der Einsatz das ISAF-Mandat des UNO-Sicherheitsrats, da die Luftaufklärung auch dem Antiterrorkampf der Operation Enduring Freedom zur Verfügung gestellt wird. Die Vermischung beider Operationen durch den Einsatz der Tornados ist ein Verstoß gegen das Völkerrecht. Dabei ist der Antiterrorkampf, in den die Bundeswehr jetzt hineingezogen wird, schon lange nicht mehr vom Selbstverteidigungsrecht des Art. 51 UNO-Charta gedeckt, da dieses nur gegen einen konkreten bewaffneten Angriff besteht.

Mit der Klage wird gleichzeitig der Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt, um die Entsendung der Tornados bis zur Entscheidung in der Hauptsache zu verhindern.

Quelle: Pressemitteilung DIE LINKE.

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