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Grünen-Politikerin will gegen abgelehnte Unterlassungsverfügung in Berufung gehen

Archivmeldung vom 03.03.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.03.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Claudia Roth (2013)
Claudia Roth (2013)

Foto: Harald Krichel
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Landgericht Köln hat eine Unterlassungsverfügung von Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth gegen den AfD-Politiker Markus Frohnmaier abgelehnt. Frohnmaier hatte in der ARD-Sendung "Kontraste" bezogen auf die Vorfälle der Silvesternacht in Köln gesagt: "Meiner Meinung nach haben Leute wie Claudia Roth hier mittelbar mitvergewaltigt." Die Grünen-Politikerin will nun gegen die Entscheidung des Gerichts in Berufung gehen.

Im Interview mit dem stern betonte Roth, ihr gehe es darum, dass "Meinungsstreit in gegenseitigem Respekt" geführt werde "und nicht mit Suggestion, Denunziation und Trickserei". "Genau das", so Roth, "ist eben allzu oft die Methode von Politikern der AfD." Es gehe bei der Kommunikation gezielt um Ehrverletzung.

Roth gab zu, "seit neuestem" auch auf offener Straße "aufs Übelste beschimpft und von wildfremden Menschen angeschrien worden" zu sein. "Wenn diese dann die Verwendung hässlichster Schimpfwörter mit dem Verweis auf die Meinungsfreiheit rechtfertigen, dann zeigt das, dass offenbar Tabus im Umgang miteinander gefallen sind."

Das komplette Interview finden Sie unter www.stern.de/Roth

Quelle: Gruner+Jahr, STERN (ots)

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