NRW plant Gesetz zur schärferen Verfolgung von Cum-Ex-Straftaten
Archivmeldung vom 09.10.2020
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Freigeschaltet durch André OttNRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) will Straf- und Steuergesetze verschärfen, um Verjährung von Cum-Ex-Straftaten zu verhindern. An diesem Freitag wird Biesenbach deshalb für Nordrhein-Westfalen den "Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der besonders schweren Steuerhinterziehung" in den Bundesrat einbringen, schreibt das "Handelsblatt".
Die aktuelle Rechtslage ist aus Sicht des Justizministers unzureichend, um die Cum-Ex-Straftaten zu ahnden. "Auf Grundlage des aktuellen Gesetzes werden viele Täter nicht zur Rechenschaft gezogen werden können und der Staat wird schätzungsweise Milliarden Euro abschreiben müssen", sagte Biesenbach dem "Handelsblatt".
Dem will der Landespolitiker nun entgegentreten, wie er erklärt. Zum einen schlägt er vor, die Verjährungsfrist zu verlängern, damit die Staatsanwaltschaften weiter in der Vergangenheit ermitteln können. Zum anderen will er das Einziehungsrecht verschärfen. So will Biesenbach sicherstellen, dass die Täter ihre Beute nicht behalten dürfen. "Im Corona-Steuerhilfegesetz gibt es eine große Lücke, die viel Geld kosten wird", so Biesenbach. Dieser Fehler müsse dringend korrigiert werden. In Nordrhein-Westfalen liegt der Schwerpunkt der Cum-Ex-Ermittlungen. Wegen der Zuständigkeit für das Bonner Bundeszentralamt für Steuern ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln in rund 70 Komplexen im Umfeld zahlreicher Finanzinstitute. Die Zahl der Beschuldigten liegt bei etwa 900 Personen. Die mehrfache Erstattung einer nur einmal abgeführten Kapitalertragsteuer kostete den Staat Schätzungen zufolge einen zweistelligen Milliardenbetrag.
Quelle: dts Nachrichtenagentur