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Juristen: Atomgesetz muss nachgebessert werden

Archivmeldung vom 09.06.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.06.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Das Kernkraftwerk Gundremmingen mit dem 1977 stillgelegten Block A, den in Betrieb befindlichen Blöcken B und C und den beiden Naturzug-Nasskühltürmen. Bild: Felix König / de.wikipedia.org
Das Kernkraftwerk Gundremmingen mit dem 1977 stillgelegten Block A, den in Betrieb befindlichen Blöcken B und C und den beiden Naturzug-Nasskühltürmen. Bild: Felix König / de.wikipedia.org

Das Gesetz zum Atomausstieg muss nach Ansicht führender Juristen nachgebessert werden. So sei der geplante stufenweise Ausstieg aus der Atomkraft nicht ausreichend begründet, sagten mehrere Rechtsexperten der "Süddeutschen Zeitung". Dies könne dazu führen, dass das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht beanstandet werde. Im Zentrum der Kritik steht die Staffelung des Atomausstiegs.

Die Koalition hatte am Freitag entschieden, den Reaktoren feste Abschaltdaten zuzuweisen. Zu diesen Terminen müssen sie stillgelegt werden, und zwar unabhängig davon, ob sie noch Kontingente für die Stromerzeugung übrig haben, die so genannten Reststrommengen. Dies führt unter anderem dazu, dass die baugleichen bayrischen Reaktoren Gundremmingen B und C mit vier Jahren Abstand vom Netz gehen, obwohl sie nahezu gleich alt sind. Dafür sei eine klare Begründung nötig, sagte Joachim Wieland, Rechtsprofessor in Speyer. Die Frage beschäftigte am Mittwoch auch den Umweltausschuss des Bundestages bei einer Anhörung. Dem Parlament bleiben noch drei Wochen, das Gesetz nachzubessern. Die Bundesregierung sieht keinen Korrekturbedarf.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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