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Berlins Innenverwaltung will schnelle Prüfung: War die La-Ola-Welle eines Feuerwehrmanns für die Bauernproteste eine Straftat?

Archivmeldung vom 23.01.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.01.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG) Fotograf: JP Gansewendt Photography
Bild: Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG) Fotograf: JP Gansewendt Photography

Wegen der der Grußaktion eines Feuerwehmannes, gerichtet an Bauern, die auf dem Weg zu einer Protestaktion waren, wächst in der Behörde der Druck, den Mitarbeiter abzustrafen.

Vizevorsitzender des Landesverbands Berlin Brandenburg der DFeuG: Die Mitarbeiter engagieren sich auch außerhalb des Dienstes in Projekten mit sozialpolitischer Tragweite. Das ist gewollt und das ist auch richtig so. Sei es beim Christopher Street Day, beim schwul-lesbischen Stadtfest oder mit der Teilnahme an religiösen Veranstaltungen wie dem Fastenbrechen. Die Feuerwehr ist ein Teil der Gesellschaft.

Aufgrund der harten Gangart ggü. des betreffenden Mitarbeiters sind aus dem Kreis der Kollegen Solidarisierungseffekte beobachtbar, die immer dann besonders zu Tage treten, wenn riesige Ungerechtigkeit empfunden wird.

Es ist ein völlig übertriebener Reflex der Buße zu beobachten, um jedem Verdacht zu entgehen, sich mit etwas gemein zu machen. Offenbar hangelten sich die Verantwortlichen nun wegen Mängeln im angemessenen Führungsverhalten und Hilflosigkeit nur noch mit dem Motivationsmittel der Bestrafung voran.

Quelle: Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG) (ots)


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