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Zwei Mitglieder beantragen Parteiausschluss von Ramelow

Archivmeldung vom 20.12.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.12.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bodo Ramelow (2018), Archivbild
Bodo Ramelow (2018), Archivbild

Bild: Eigenes Werk /OTT

Zwei Mitglieder der Partei "Die Linke" aus Sachsen haben den Parteiausschluss von Thüringens Regierungschef Bodo Ramelow beantragt. Ein entsprechendes Schreiben ist bei der Schiedskommission der Linken in Thüringen eingegangen. Hintergrund ist Ramelows Haltung zum russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Der Politiker hatte sich kürzlich für Waffenlieferungen an die Ukraine ausgesprochen und erklärt, "jeder, der angegriffen wird, hat das Recht, sich zu verteidigen".

Damit stellte sich der Ministerpräsident ausdrücklich gegen die Linie der eigenen Parteiführung. Die Antragsteller schreiben, sie seien vom Glauben an den "`Genossen` Ramelow nun vollständig abgefallen". Zehntausende Menschen seien in dem Krieg bereits umgekommen. Sie fragen rhetorisch, warum nur die Interessen der USA gelten und russische Interessen hingegen immer wieder ignoriert würden. Ramelow nehme die Vernichtung der Menschheit in einem nuklearen Inferno in Kauf, so die beiden Antragsteller.

Er sei aus der Partei auszuschließen, "denn mit seinem Auftreten spaltet er unsere Partei noch mehr und gefährdet deren Existenz". Schließlich habe sich selbst Sachsens CDU-Chef Michael Kretschmer gegen Waffenlieferungen ausgesprochen. Ramelow selbst erklärt, er sehe dem Verfahren mit Gelassenheit entgegen. "Das ist eine Option zu mehr Klarheit und Erkenntnis innerhalb der Partei", glaubt der Regierungschef. Ramelow hat bis Mitte Januar Zeit, zum Ausschlussantrag Stellung zu nehmen. Dann wird die Thüringer Schiedskommission entscheiden, ob ein Verfahren eröffnet wird. Laut Schiedsordnung der Partei ist "bei zulässigen und nicht offensichtlich unbegründeten Anträgen" das Verfahren zu eröffnen, "wenn eine Verletzung von Rechten aus der Parteizugehörigkeit, der Satzung oder nach den gesetzlichen Bestimmungen schlüssig vorgetragen wird". Rechtsmittel dagegen gibt es nicht. Die Antragsteller haben den Antrag offenbar auch an den Bundesvorstand der Partei geschickt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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