Bundestag beschließt Reform des Freiwilligendienstes
Archivmeldung vom 22.03.2019
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Freigeschaltet durch André OttDer Bundestag hat eine Reform der Freiwilligendienste auf den Weg gebracht. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Freitagmorgen für einen Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD), der die Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres vorsieht.
Voraussetzung für eine Teilzeitabsolvierung der Freiwilligendienste soll demnach ein "berechtigtes Interesse" der Freiwilligen an der Reduzierung der Dienstzeit sein. Zudem muss das Einverständnis der Einsatzstelle, beziehungsweise im Jugendfreiwilligendienst der Einsatzstelle und der Träger, bestehen. Die Freiwilligen müssen ebenfalls mit der Reduzierung der Dienstzeit einverstanden sein. Ein Rechtsanspruch auf eine Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Dienstzeit wird durch die Neuregelung allerdings nicht geschaffen. Ein "berechtigtes Interesse" könnte laut Gesetzentwurf zum Beispiel vorhanden sein, wenn Freiwillige ein Kind oder eine nahestehende pflegebedürftige Person zu betreuen haben.
Quelle: dts Nachrichtenagentur