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Grüne lehnen Online-Durchsuchung von Computern ab

Archivmeldung vom 04.05.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.05.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

"Wir lehnen die Online-Durchsuchung von Computern ab. Auch der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Online-Durchsuchungen von Computern unzulässig sind. Das heimliche Ausforschen von Computern stellt einen Grundrechtseingriff ganz neuer Qualität dar, der im Gegensatz zu Durchsuchungen, in deren Rahmen auch Computer beschlagnahmt und ihr Inhalt kontrolliert werden können, von den Betroffenen nicht bemerkt wird.

Im Computer lagern Mails, Fotos, Videos und andere private Daten. Wer heimlich auf diesen geschützten Bereich zugreift, verletzt in bisher nicht gekanntem Ausmaß die Intimsphäre der Bürgerinnen und Bürger", stellt der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Jürgen Frömmrich, in der heutigen Landtagsdebatte zu diesem Thema fest.

"Die Überwachungsphantasien der Innenminister nehmen Formen an, die in höchstem Maße bedenklich sind. Online-Zugriff auf Computer, auf Passfotos und Fingerabdrücke bei den Meldeämtern, Nutzung der Mautdaten, Kennzeichenlesegeräte, immer weitere Maßnahmen kommen hinzu. Dies zusammen mit einer Ausweitung der Rasterfahndung kann nur als maßloser Überwachungswahn bezeichnet werden. Wer aus Gründen der Sicherheit die freie und offene Gesellschaft in diesem Maße beschneidet, stellt die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht."

"Die Vorkehrungen für unsere Sicherheit müssen in einem vernünftigen Verhältnis zu unserer Freiheit stehen. Bei einer konkreten Gefahr müssen die Bürger unter Umständen auch Einschränkungen ihrer Freiheit in Kauf nehmen. Eine abstrakte Gefahr hingegen darf nicht dazu führen, dass Bürger vorsorglich unter Generalverdacht gestellt werden."

Quelle: Pressemitteilung Bündnis 90/Die Grünen

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