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Weber: LINKE-Abgeordnete solidarisiert sich mit männlichen Zuwanderern, wenn diese das Selbstbestimmungsrecht der Frau mit Füßen treten

Archivmeldung vom 18.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Prof. Dr. Ralph Weber (2019)
Prof. Dr. Ralph Weber (2019)

Bild: AfD Deutschland

In einem Artikel des Nordkuriers kritisiert die Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE, Karen Larisch, dass das deutsche Sexualstrafrecht weiter gefasst sei als das anderer Länder. Als Folge davon würden Zuwanderer eher angezeigt werden, weil ihnen diese Rechtslage nicht bekannt sei.

Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion in Mecklenburg-Vorpommer, Prof. Dr. Ralph Weber, findet dafür klare Worte: „Frau Larisch billigt offenbar Zuwanderern Narrenfreiheit und die Begehung von Unrecht zu. Das zeigt wieder einmal den Widerspruch linker Logik. Während in anderen Ländern oftmals ein noch strengeres Sexualstrafrecht gilt und gerade die Linksfraktion zu Recht Gewalt gegen Frauen an sich pönalisiert, soll bei Zuwanderern all dies so nicht gelten. Hier sind sich die Vertreter der politischen Linken nicht zu schade, dass Verhalten von Zuwanderern zu bagatellisieren, die sich außerhalb unserer Rechtsordnung bewegen.

In Deutschland gilt deutsches Recht, Ausnahmen darf es nicht geben. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich! Insofern sollten und müssen hier begangene Sexualstraftaten unterschiedslos von Ermittlungsbehörden aufgeklärt, unabhängig der Herkunft abgeurteilt und natürlich unterschiedslos statistisch erfasst werden. Die Doppelmoral von Frau Larisch ist ein Offenbarungseid und ein Schlag ins Gesicht aller Opfer von Sexualdelikten, die einen Anspruch auf körperliche Unversehrtheit und strafrechtliche Aufarbeitung haben. Der Schutz- und Trutzcharakter des deutschen Sexualstrafrechts ist nicht verhandelbar!“

Quelle: AfD Deutschland

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