Unions-Mittelständler wollen Bürokratie-Erleichterungen für Start-ups
Archivmeldung vom 27.08.2018
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Freigeschaltet durch André OttDie Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) hat gemeinsam mit dem Verband "Die Jungen Unternehmer" zehn Forderungen aufgestellt, wie Gründer in Deutschland von Bürokratie befreit werden könnten. "Die Gründungsbereitschaft ist in Deutschland leider noch nicht so ausgeprägt wie in anderen Ländern", heißt es in dem Papier, über welches das "Handelsblatt" berichtet.
Ein wichtiger Grund dafür sei der "bürokratische Dschungel, durch den sich jeder Gründer kämpfen müsse". CDU, CSU und SPD hatten bei ihren Koalitionsverhandlungen vereinbart, die Bürokratie für Start-ups zu reduzieren. "Wir müssen zum Gründerland Nr. 1 in Europa werden", sagte der MIT-Vorsitzende Carsten Linnemann (CDU) der Zeitung. "Das geht nur, wenn sich Gründer in der Startphase auf ihr Geschäft und die Kundenakquise konzentrieren können und sich nicht mit unverständlichen Regulierungen und Steuervorschriften auseinandersetzen müssen." In ihrem Papier fordern MIT und "Die Jungen Unternehmer" unter anderem, dass die sogenannte Ist-Besteuerung von derzeit 500.000 Euro auf eine Million Euro Umsatz in den ersten beiden Jahren nach Gründung des Unternehmens ausgeweitet wird. Derzeit müssen Unternehmen ab 500.000 Euro Umsatz die Umsatzsteuer nach dem Sollbesteuerungsverfahren abführen.
Das heißt, sie müssen die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, sobald sie die Leistung erbracht haben selbst wenn sie von ihrem Kunden noch nicht bezahlt worden sind. "In der Realität kann dies zu großen Liquiditätsproblemen führen", heißt es in dem Papier. Beim Ist-Besteuerungsverfahren müssen Unternehmen die Umsatzsteuer auf erbrachte Leistungen erst an das Finanzamt zahlen, wenn ihr Kunde die Leistungen bezahlt hat. Die Rahmenbedingungen für Gründer müssten verbessert werden, fordern MIT und der Verband "Die Jungen Unternehmer". So sollen sie auch von bestimmten Regeln zur Ausgestaltung von Büroräumen befreit werden und ihnen keine Bußgelder bei fahrlässigen Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz und den Mindestlohn
mehr drohen.
Auch die Abmahngebühren bei erstmaligen Konkurrenten-Klagen sollen wegfallen. MIT und der Verband "Die Jungen Unternehmer" fordern zudem eine wöchentliche Höchstarbeitszeit gemäß EU-Arbeitszeitrichtlinie. "Die gesetzlichen Tageshöchstarbeitszeiten und Ruhezeiten stammen aus einer Zeit, als noch die Mehrheit der Arbeitnehmer körperlich schuften mussten", sagte Sarna Rösner, Chefin des Verbandes dem "Handelsblatt". Eine Erleichterung soll auch die Befreiung von Firmen in den ersten zwei Jahren von der sogenannten Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge sein, laut Rösner eine "völlig unnötige Mehrbelastung".
Quelle: dts Nachrichtenagentur