FDP hält BKA-Gesetz für verfassungswidrig
Archivmeldung vom 20.06.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer innenpolitische Sprecher der FDP, Max Stadler, hält den Gesetzentwurf zur Erweiterung der Befugnisse des Bundeskriminalamts im Anti-Terror-Kampf zum Teil für verfassungswidrig. Falls dies so bliebe, "wäre eine Klage von FDP-Mitgliedern in Karlsruhe möglich", kündigte Stadler in der "Saarbrücker Zeitung" (Freitag-Ausgabe) an.
"Wenn ein Verdächtiger heimlich ausgespäht wird, dann müsste der Betroffene zumindest nachträglich darüber informiert werden, um die Maßnahme im Zweifelsfall gerichtlich überprüfen zu lassen", erläuterte der Liberale. Das bestimme der Artikel 19 des Grundgesetzes. Nach dem BKA-Entwurf sei eine solche Mitteilung aber nicht zwingend in allen Fällen vorgesehen. "Somit ist die Rechtsweggarantie verletzt", meinte Stadler.
Zugleich wandte sich er sich grundsätzlich gegen die geplante Einführung von Online-Durchsuchungen. Die Erfahrung zeige, dass sich potenzielle Täter einem Zugriff leicht entziehen könnten, weil sie ihre Mails von Internet-Cafes aus verschickten. "Die Überwachung der privaten Computer bringt da überhaupt nichts", sagte der FDP-Politiker.
Der Bundestag berät an diesem Freitag in erster Lesung über den umstrittenen Gesetzentwurf.
Quelle: Saarbrücker Zeitung