Angriff auf Grundrechte: Versammlungsbehörde verbietet Corona-Demos in Berlin aus politischen Gründen
Archivmeldung vom 26.08.2020
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Freigeschaltet durch André OttDie Demonstrationen von Corona-Skeptikern am Wochenende in Berlin werden nicht genehmigt. Das teilte der Senat von Berlin am Mittwochvormittag mit.
"Die Versammlungsbehörde hat heute mehrere Demonstrationen verboten, die am kommenden Wochenende in Berlin stattfinden sollten. Die Verbote werden maßgeblich damit begründet, dass es bei dem zu erwartenden Kreis der Teilnehmenden zu Verstößen gegen die geltende Infektionsschutzverordnung kommen wird", hieß es zur Begründung.
Berlins Innensenator Andreas Geisel begrüßte die Entscheidung: „Das ist keine Entscheidung gegen die Versammlungsfreiheit, sondern eine Entscheidung für den Infektionsschutz. Wir sind noch mitten in der Pandemie mit steigenden Infektionszahlen. Das kann man nicht leugnen. Wir müssen deshalb zwischen dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit und dem der Unversehrtheit des Lebens abwägen. Wir haben uns für das Leben entschieden.“ Versammlungsfreiheit bedeute nicht, sich über geltendes Recht hinwegsetzen zu können, sagte Andreas Geisel. „Die Anmelder der Versammlungen, die Anfang August in Berlin stattfanden, haben ganz bewusst die Regeln gebrochen, die sie vorher in Gesprächen mit der Polizei akzeptiert hatten – dazu gehörten das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und das Einhalten des 1,5-Meter-Abstands. Ein solches Verhalten ist nicht akzeptabel. Der Staat lässt sich nicht an der Nase herumführen.“
Innensenator Geisel kündigte ein konsequentes Vorgehen der Polizei an, sollten sich dennoch große Menschenansammlungen bilden. „Ich bin nicht bereit ein zweites Mal hinzunehmen, dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht wird. Ich erwarte eine klare Abgrenzung aller Demokratinnen und Demokraten gegenüber denjenigen, die unter dem Deckmantel der Versammlungs- und Meinungsfreiheit unser System verächtlich machen“, sagte Berlins Innensenator.
Andreas Geisel kündigte zudem an, dass die im Vorfeld angekündigten Zeltlager in Berlin nicht geduldet werden. „Wir dürfen nicht zulassen, dass Berlin zu einem großen Campingplatz für vermeintliche Querdenker und Verschwörungsideologen gemacht wird.“
Die Versammlungseigenschaft eines Zeltlagers ist nach Auffassung der Versammlungsbehörde nicht gegeben, da anzunehmen ist, dass Zeltlager hauptsächlich für Übernachtungszwecke genutzt werden. Gestützt wird diese Rechtsaufassung von den am 21.08.2020 ergangenen Beschlüssen des VG Berlin und OVG Berlin-Brandenburg, die in Bezug auf ein Zeltlager von staatenlos.info die fehlende Versammlungseigenschaft bestätigten und den diesbezüglichen Feststellungsbescheid als rechtmäßig erachtet haben.
Quelle: dts Nachrichtenagentur / André Ott