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Bundesregierung versucht Mindestlohnfolgen zu bekämpfen

Archivmeldung vom 06.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Jorma Bork / pixelio.de
Bild: Jorma Bork / pixelio.de

Die Vorschläge der Bundesarbeitsministerin zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit werden die negativen Effekte des Mindestlohns nicht ausgleichen können. Vor allem für Geringqualifizierte werden sich die Arbeitsmarktchancen deutlich verschlechtern. "Besonders der Einstieg in die Erwerbstätigkeit wird für diese Gruppe durch den Mindestlohn immer schwerer", schreibt Prof. Dr. Ronnie Schöb in einem Kurzgutachten für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM).

Schöb befürchtet, dass der Staat die Subventionen für die Eingliederung von Arbeitslosen in Folge des Mindestlohns deutlich ausweiten wird: "Wenn sich der Mindestlohn als zu hohe Einstiegshürde erweist und sich die Politik nicht damit abfinden will, viele Menschen dauerhaft vom Arbeitsmarkt auszuschließen, dann wird Deutschland mit großer Wahrscheinlichkeit nichts anderes übrig bleiben, als einen ähnlichen Weg wie Frankreich zu beschreiten." Der französische Staat subventioniert die Arbeitgeber seit 2005 mit 26 Prozent des Lohnsatzes, wenn sie einen Arbeiter zum Mindestlohn beschäftigen. Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der INSM, warnt vor dem Einstieg in die Lohnsubvention: "Die französischen Steuerzahler kostet die Mindestlohnsubvention über 20 Milliarden Euro im Jahr. Für Deutschland könnte es ähnlich teuer enden".

Das Kurzgutachten zeigt: Rund ein Drittel der arbeitslosen ALG II-Empfänger, die in den vier Jahren zuvor einmal sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, haben einen Bruttostundenlohn in ihrer letzten Beschäftigung erhalten, der - fortgeschrieben bis zum Jahr 2015 - unter 8,50 Euro lag. Schöb: "Damit sind die Langzeitarbeitslosen am Stärksten von der Einführung des Mindestlohns betroffen, stärker noch als die Gruppe aller neueingestellten Arbeitslosen oder als die Gruppe der derzeit Beschäftigten ohne abgeschlossene Berufsausbildung."

In den vergangenen Jahren habe sich Deutschlands Arbeitsmarkt auf einem guten Weg befunden, so Schöb: "In demselben Umfang, wie der Niedriglohnsektor ehemals Arbeitslose aufgenommen hat, sind ehemalige Niedriglohnbezieher in höhere Gehaltsgruppen aufgestiegen." Diese Entwicklung werde aber mit der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns gestoppt. Die Sozialpolitik laufe damit Gefahr, die Anhebung der unteren Lohngrenze mit dem dauerhaften Ausschluss einer großen Anzahl von Erwerbspersonen aus dem Arbeitsmarkt zu erkaufen.

Quelle: Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) (ots)

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