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Sachsen-Anhalt passt nach Magdeburg-Anschlag Opferhilfefonds an

Freigeschaltet am 01.04.2025 um 15:16 durch Sanjo Babić
Handvoll Kleingeld (Symbolbild)
Handvoll Kleingeld (Symbolbild)

Bild: Jorma Bork / pixelio.de

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat die Richtlinie für den Opferhilfefonds angepasst. Ziel sei es, Betroffene des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt im Dezember 2024 besser unterstützen zu können, teilte das Justizministerium am Dienstag mit.

Künftig können Hilfsleistungen demnach unabhängig von anderen finanziellen Zuwendungen beantragt werden. Die geänderte Regelung soll noch im April rückwirkend in Kraft treten.

"Die Hilfeleistungen aus dem Opferhilfefonds des Landes sind ein Zeichen der Solidarität und des Mitgefühls gegenüber den Mitmenschen, die unerträgliches Leid erfahren haben", sagte Justizministerin Franziska Weidinger (CDU). "Es ist unsere Aufgabe, die Opfer nicht allein zu lassen."

In der modifizierten Richtlinie des Opferhilfefonds des Landes Sachsen-Anhalt wurde die sogenannte Subsidiaritätsklausel gestrichen. Diese hatte bisher zur Folge, dass Ansprüche aus vergleichbaren Fonds, zum Beispiel des Bundes, auf die Hilfeleistungen aus dem Opferhilfefonds des Landes anzurechnen waren. Zudem wurde eine vierte Leistungsstufe eingeführt, bei der Hilfeleistungen individueller ausgereicht werden können, etwa bei Fällen schwerer psychischer Folgen und Traumatisierung.

Nach dem Anschlag in Magdeburg hatte der Landtag von Sachsen-Anhalt die für den Opferhilfefonds zur Verfügung stehende Summe von 50.000 auf 500.000 Euro im Haushaltsjahr 2025 aufgestockt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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