Sachsen-Anhalt passt nach Magdeburg-Anschlag Opferhilfefonds an
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat die Richtlinie für den Opferhilfefonds angepasst. Ziel sei es, Betroffene des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt im Dezember 2024 besser unterstützen zu können, teilte das Justizministerium am Dienstag mit.
Künftig können Hilfsleistungen demnach unabhängig von anderen
finanziellen Zuwendungen beantragt werden. Die geänderte Regelung soll
noch im April rückwirkend in Kraft treten.
"Die Hilfeleistungen
aus dem Opferhilfefonds des Landes sind ein Zeichen der Solidarität und
des Mitgefühls gegenüber den Mitmenschen, die unerträgliches Leid
erfahren haben", sagte Justizministerin Franziska Weidinger (CDU). "Es
ist unsere Aufgabe, die Opfer nicht allein zu lassen."
In der
modifizierten Richtlinie des Opferhilfefonds des Landes Sachsen-Anhalt
wurde die sogenannte Subsidiaritätsklausel gestrichen. Diese hatte
bisher zur Folge, dass Ansprüche aus vergleichbaren Fonds, zum Beispiel
des Bundes, auf die Hilfeleistungen aus dem Opferhilfefonds des Landes
anzurechnen waren. Zudem wurde eine vierte Leistungsstufe eingeführt,
bei der Hilfeleistungen individueller ausgereicht werden können, etwa
bei Fällen schwerer psychischer Folgen und Traumatisierung.
Nach
dem Anschlag in Magdeburg hatte der Landtag von Sachsen-Anhalt die für
den Opferhilfefonds zur Verfügung stehende Summe von 50.000 auf 500.000
Euro im Haushaltsjahr 2025 aufgestockt.
Quelle: dts Nachrichtenagentur