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Verfassungsrechtler weist Kritik an Infektionsschutzgesetz zurück

Archivmeldung vom 19.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com  / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Der Verfassungsrechtler Stephan Rixen glaubt nicht, dass die am Mittwoch im Eilverfahren durchgeführten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes vom Bundesverfassungsgericht zu Fall gebracht werden.

"Das Gesetz schafft wichtige Vorkehrungen, damit Grundrechtsbeschränkungen nicht zu schnell und zu schneidig möglich sind", sagte er dem Nachrichtenportal Watson. Eine Pandemie lasse sich nicht ohne Grundrechtseingriffe bekämpfen. "Ein Eingriff verletzt Grundrechte aber nicht, wenn er verhältnismäßig ist. Genau das wollen die Gesetzesänderungen sicherstellen", so Rixen.

Den Vergleich mit dem Ermächtigungsgesetz, welches 1933 den Weg in die Diktatur ebnete, hält er für falsch. Das neue Gesetz schaffe strikte Fristen mit entsprechenden Überprüfungspflichten. Das zeige, wie genau der Verfassungsstaat darauf achtet, übermäßige Freiheitsverluste zu vermeiden. Das Infektionsschutz wolle "gerade den Gesundheitsschutz erreichen". Es sei entscheidend, dass das neue Gesetz so umgesetzt werde, dass "seine freiheitsschützenden Absichten Wirklichkeit werden", sagte Rixen. Er ist Hochschullehrer an der Universität Bayreuth. Im April 2020 wurde Rixen vom Bundestag auf Vorschlag von CDU/CSU zum Mitglied des Deutschen Ethikrates gewählt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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