Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik "Euro-Hawk" vielleicht doch nicht so teuer

"Euro-Hawk" vielleicht doch nicht so teuer

Archivmeldung vom 08.07.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.07.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Euro Hawk
Euro Hawk

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Debakel um die Aufklärungsdrohne "Euro-Hawk" könnte für den Steuerzahler möglicherweise doch etwas weniger teuer werden, als befürchtet. Eine interne Stellungnahme des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) zu der über 500 Millionen Euro teuren Pannen-Drohne konstatiert nach einem Bericht von "Bild am Sonntag" Vertragsverletzungen des Drohnen-Herstellers.

Das Vier-Seiten-Dokument des Bundesamtes, das vom Ministerium an den Verteidigungsausschuss gegeben wurde und "Bild am Sonntag" vorliegt, bewertet die Pflichten des Auftragnehmers. Laut Paragraph 21 des Entwicklungsvertrages habe der Hersteller "insbesondere die Verkehrssicherheit/Luftfahrttauglichkeit/Luftfahrtverträglichkeit" der Drohne nachzuweisen, heißt es darin.

Omid Nouripour, Sprecher der Grünen im Verteidigungsausschuss, sieht nun die Chance, Millionen-Kosten für den Steuerzahler abzuwenden: "Die Bewertung der vertraglichen Verpflichtungen ist eindeutig: sie hat schlicht nicht alle vereinbarten Leistungen erbracht." Deshalb hätte Verteidigungsminister de Maizière längst Schadensersatz geltend machen müssen. "Wir wollen im Untersuchungsausschuss alles dran setzen, die Gelder der Steuerzahler zurückzuholen."

Der Drohnen-Hersteller sieht dagegen "keinerlei Anhaltspunkte für Ansprüche gegen die EuroHawk GmbH oder die EADS Deutschland GmbH", so ein Firmensprecher. Für die Entwicklung der Drohne "Euro Hawk" waren 551,6 Millionen Euro gezahlt worden. Erst später hatte sich herausgestellt, dass das unbemannte Fluggerät in Deutschland gar nicht starten darf, weil es keine Luftverkehrszulassung bekommt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte naht in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige