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Gutachten: Bund muss keine Entschädigung für Kohleausstieg zahlen

Archivmeldung vom 17.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Bild: S. Hofschlaeger / pixelio.de

Der Bund kann Energieriesen offenbar zwingen, Kohlekraftwerke stillzulegen, ohne dafür milliardenschwere Entschädigungen zahlen zu müssen. Zu diesem Ergebnis kommen die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages in einem Gutachten, über welches der "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe berichtet. Demnach kann die Regierung Laufzeiten von Kraftwerken begrenzen, wenn sie damit "vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls" verfolge.

Die Reduzierung der Treibhausgase und der Gesundheitsschutz seien solche Ziele, heißt es in dem elfseitigen Papier. Die Betreiber der Anlagen hätten in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Entschädigung. "Bloße Umsatz- und Gewinnchancen" würden in dem Fall nicht von der Eigentumsgarantie erfasst, schreiben die Verfasser. Auch das von den Betreibern eingeforderte Recht, die Anlagen so lange zu betreiben, bis sich die Investitionen "vollständig amortisiert haben", schließen die Dienste aus. "Für die von der Bundesregierung eingesetzte Kohlekommission ist das Gutachten eine Steilvorlage, um die Stilllegungen von Kraftwerken durchzusetzen", sagte der Grünen-Energieexperte Oliver Krischer. Die Kommission soll einen Plan für den Ausstieg aus der Kohleverstromung erarbeiten. Dabei war sie auf Widerstand der Energieversorger gestoßen. Sie fordern milliardenschwere Entschädigungen und hatten dies mit Gutachten untermauert. Die Kommission hatte solche Zahlungen bislang auch vorgesehen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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