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Wagenknecht: Ausnahmen von Mindestlohn schüren Fremdenfeindlichkeit

Archivmeldung vom 02.01.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Sahra Wagenknecht Bild: DIE LINKE Nordrhein-Westfalen, on Flickr CC BY-SA 2.0
Sahra Wagenknecht Bild: DIE LINKE Nordrhein-Westfalen, on Flickr CC BY-SA 2.0

Der Streit um mögliche neue Ausnahmen vom Mindestlohn spitzt sich zu. Die Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Sahra Wagenknecht, sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung": "Wer Unternehmen dazu einlädt, Flüchtlinge für Lohndumping zu missbrauchen und so gegen die hiesigen Arbeitnehmer auszuspielen, schürt auf unverantwortliche Weise Ressentiments und Fremdenfeindlichkeit."

Der DGB befürchtet nach den Worten von Wagenknecht zu Recht, dass die Vorschläge eines Diskussionspapiers dreier Ministerien einen monatelangen Einsatz von Flüchtlingen unterhalb des Mindestlohns ermöglichen würden. Die Linken-Politikerin forderte: "Die Bundesregierung muss umgehend klarstellen, dass sie Planungen für derartige Lohndrückerei nicht weiter befördert und ein Unterlaufen des Mindestlohns effektiv unterbinden wird."

Die Bundesregierung erwägt laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" Ausnahmen vom Mindestlohn für Flüchtlinge und Zuwanderer, die sich für die Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses in Deutschland nachqualifizieren müssen.

Dies betreffe all jene, die noch praktische Kenntnisse in einem Betrieb erwerben müssen, damit ihr Abschluss hierzulande als gleichwertig gilt, meldet das Blatt. Die Zeitung beruft sich auf ein gemeinsames Papier des Arbeits-, Finanz- und Bildungsministeriums. Die Zeit der Nachqualifizierung sei demnach wie ein Pflichtpraktikum zu werten und "fällt damit nicht unter die Mindestlohnpflicht".

Das Arbeitsministerium spricht laut "SZ" von einem "internen Diskussionspapier" der drei Ministerien. "Rechtsänderungen oder Änderungen der Verwaltungs- bzw. Kontrollpraxis wären hiermit nicht verbunden", sagte eine Sprecherin. Die Auslegungs- und Praxishinweise könnten aber "Bestandteil des Informationsangebots der Bundesregierung" werden, sobald das Papier fertig abgestimmt sei.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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