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Zeitung: CDU will Initiative für neues Bleiberecht für Ausländer

Archivmeldung vom 30.05.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.05.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Uwe Schünemann / Bild: holzminden-cdu.de
Uwe Schünemann / Bild: holzminden-cdu.de

Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) will im Juni eine Bundesratsinitiative für ein neues Bleiberecht für ausreisepflichtige Ausländer starten, das ihnen ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht ermöglicht. Zur Voraussetzung macht Schünemann nach Informationen der Tageszeitung "Die Welt", dass sie ihre Identität von sich aus freiwillig offen legen und sich für die Neubeschaffung verlorener Pässe einsetzen. Beides verhindert bislang häufig Abschiebungen.

Zudem verlangt Schünemann den Abschluss einer "Integrationsvereinbarung" bei einer Ausländerbehörde mit dem Ziel, dass der Unterzeichner an einem Integrationskurs teilnimmt und seine Deutschkenntnisse verbessert. "Im Sinne eines Forderns und Förderns heben wir die Bedeutung von Integrationsleistungen hervor und knüpfen diese an die Möglichkeit eines neuen Bleiberechts. Gleichzeitig wird das Problem von Identitätstäuschern und damit von Kettenduldungen entscheidend verringert", sagte Schünemann der "Welt". Gemeint ist die Kettenduldung abgelehnter Asylbewerber, die ohne Arbeits- und Integrationsmöglichkeiten oft noch nach Jahren vor der Abschiebung stehen.

Schünemann will den Vorstoß für ein neues Bleiberecht auf der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern vorstellen, die am 30. Mai in Göhren/Lebbin in Mecklenburg-Vorpommern tagt.

Wer seinen Pass nach vierjähriger Duldung vorlegt, soll nach dem Konzept des Ministers einen maximal zweijährigen "Abschiebeschutz" und anschließend eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr auf Probe erhalten. Dafür muss ein Ausländer nachweisen, dass er erfolgreich an einem Integrationskurs teilgenommen und Sprachkompetenz erworben hat. Zugleich muss er mindestens ein Jahr seinen Lebensunterhalt vollständig selbst gesichert haben und es muss Gewähr dafür bestehen, dass er dies auch in Zukunft tut. Nach dem Probejahr und bei guter Integration können Ausländer dann auf dauerhaften Aufenthalt hoffen.

Mit seinem Vorstoß korrigiert der von seinen Kritikern als "Abschiebeminister" beschimpfte Schünemann seinen bislang verfolgten Kurs, Flüchtlingen Integrationsleistungen erst nach einer Anerkennung beziehungsweise Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zuzugestehen. Schünemann spricht dabei selbst von einem "Paradigmenwechsel in der Ausländerpolitik".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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