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Kabinett gibt grünes Licht für Faesers Einbürgerungsreform

Archivmeldung vom 23.08.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.08.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
(Symbolbild)
(Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /SB

Die Bundesregierung hat die geplante Reform des Staatsbürgerschaftsrechts auf den Weg gebracht. Damit setze man eines der "wichtigsten Reform-Projekte" der Ampelkoalition um, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) am Mittwoch nach der Kabinettssitzung in der Bundespressekonferenz.

"Wir wollen, dass Menschen, die längst Teil unserer Gesellschaft sind, unser Land auch demokratisch mitgestalten können." Viele Zugewanderte fühlten sich als Deutsche, wollten aber den Bezug zu ihrem Herkunftsland nicht komplett kappen: Sie sollen laut Faeser künftig nicht mehr gezwungen sein, "einen Teil ihrer Identität aufzugeben". Etwa 14 Prozent der Bevölkerung in Deutschland haben laut Bundesregierung keinen deutschen Pass - etwas mehr als zwölf Millionen Menschen. "Von ihnen leben rund 5,3 Millionen bereits seit mindestens zehn Jahren in Deutschland", so Faeser. 

"Dies zeigt, dass nach wie vor ein bedeutender Teil der Menschen, die seit Jahren ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und längst fester Bestandteil der Gesellschaft sind, nicht gleichberechtigt demokratisch teilhaben und mitwirken können." Der im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf für ein neues Staatsangehörigkeitsrecht sieht unter anderem vor, dass eine Einbürgerung für Menschen mit einem qualifizierten Aufenthaltsrecht künftig in der Regel nach fünf statt wie bisher nach acht Jahren möglich sein soll, bei "besonderen Integrationsleistungen" soll die Voraufenthaltszeit zudem auf bis zu drei Jahre verkürzt werden können. 

Die Mehrstaatigkeit soll in Zukunft grundsätzlich möglich seien - bislang war das nur in seltenen Ausnahmen der Fall. Wer in Deutschland eingebürgert werden will, muss sich künftig weiter zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft bekennen: konkret werden im Gesetz "antisemitisch, rassistisch, fremdenfeindlich oder sonstige menschenverachtend motiviert e Handlungen" genannt, die "mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland unvereinbar" seien und gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstießen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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