SPD und Grüne gegen Erleichterungen für Eigenheim-Erben
Archivmeldung vom 04.10.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Bundestagfraktionen von SPD und Grünen haben skeptisch auf den Vorstoß von CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt zu Steuererleichterungen für Eigenheim-Erben reagiert. Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Michael Schrodi, sagte der "Welt": "Für das Eigenheim fällt schon heute keine Erbschaftsteuer an, wenn es selbst bewohnt wird."
"Wird das Haus vermietet, lassen sich die Mieteinnahmen nutzen, um
Steuern auf den über dem Freibetrag liegenden Anteil zu zahlen - das
Vermögen bleibt in der Familie", erklärte der SPD-Politiker. Dobrindt
hatte gefordert, Eigenheime künftig auch dann steuerfrei an die nächste
Generation übertragen zu können, wenn die Erben das Eigenheim
anschließend vermieten.
Schrodi kritisierte zudem, dass Dobrindt
nicht auf die Abschaffung existierender Steuerschlupflöcher für die
größere Erbschaften eingegangen sei. "Bei der letzten Reform hat die
Union dafür gesorgt, dass Superreiche mit Vermögen über 26 Millionen
Euro oft unter ein Prozent Steuern zahlen. Hier zeigt sich einmal mehr,
dass CDU/CSU als Cheflobbyisten der Wohlhabendsten agieren, während die
Vermögensungleichheit in Deutschland weiterwächst", sagte der
Sozialdemokrat.
Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch wies
darauf hin, dass "das Eigenheim schon heute steuerfrei vererbt werden"
könne. Das solle auch so bleiben. "Der Staat darf an das Zuhause von
Menschen nicht ran." Er kündigte an, dass die Grünen sich vielmehr dafür
einsetzen würden, dass "sehr reiche Erben", die 300 und mehr Wohnungen
geerbt hätten und dafür laut Gesetz keiner Steuern zahlen müssten,
künftig zur Kasse gebeten werden. "Diese Steuerlücke ist ungerecht, wir
wollen sie schließen", sagte Audretsch.
Unterstützung für die von
der Union geforderte Steuererleichterung kam dagegen aus der
FDP-Fraktion. "Es ist richtig darüber nachzudenken, die Erbschaftsteuer
zu reformieren", so die zuständige Fraktionssprecherin Claudia
Raffelhüschen. "In einem ersten Schritt könnte man etwa die selbst
genutzten Immobilien innerhalb der Familie generell, auch bei
Vermietung, von einer Erbschaftsteuer befreien."
Quelle: dts Nachrichtenagentur