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Verwaltungsgericht: Versammlungsverbot in Heidenau rechtswidrig

Archivmeldung vom 28.08.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.08.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Das für das Wochenende geplante Versammlungsverbot im sächsischen Heidenau ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Dresden rechtswidrig. Das Verbot sei nicht ausreichend begründet und unverhältnismäßig, wie aus einer am Freitag veröffentlichten Eilentscheidung des Gerichts hervorgeht. Demnach sei der polizeiliche Notstand, mit dem das Verbot begründet worden war, von den Behörden nicht hinreichend belegt worden.

Das zuständige Landratsamt hatte zuvor für das Wochenende alle öffentlichen Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel im gesamten Stadtgebiet von Heidenau untersagt. Das Verbote sollte von Freitag, 14 Uhr bis Montagmorgen 6 Uhr gelten. Anlass sei das Vorliegen eines "polizeilichen Notstandes", hatte die Behörde mitgeteilt. Die zur Verfügung stehenden Polizeikräfte seien derzeit nicht in der Lage, der prognostizierten Lage-Entwicklung gerecht zu werden. Demzufolge sei nicht auszuschließen, dass es bei einem Aufeinandertreffen der verschiedenen Lager zu gewalttätigen Auseinandersetzungen komme.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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