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Schäuble: Verfassungsrechtlich tragfähige Grundlage für Soli-Zuschlag auch über 2020 hinaus

Archivmeldung vom 15.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wolfgang Schäuble Bild: blu-news.org, on Flickr CC BY-SA 2.0
Wolfgang Schäuble Bild: blu-news.org, on Flickr CC BY-SA 2.0

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat den grundsätzlichen Anspruch des Bundes auf die Einnahmen des Solidaritätszuschlages auch für die Zeit nach 2019 angemeldet. Zugleich hält er, in einem Interview mit der "Leipziger Volkszeitung", der nordrhein-westfälischen SPD-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft Falschinformationen im Zusammenhang mit dem System des Länder-Finanzausgleichs und der Bund-Länder-Finanzbeziehungen vor.

"Unterm Strich stelle ich fest: Auch über 2020 hinaus gibt es eine verfassungsrechtlich tragfähige Grundlage für die Fortführung des Solidaritätszuschlags", hebt Schäuble in dem Interview hervor. Der Solidaritätszuschlag sei eine Ergänzungsabgabe für den Bund, um im Zusammenhang mit dem Aufbau Ost spezielle Aufgaben zu übernehmen. "Die Zustimmung des Bundesrates brauchen wir dafür nicht. Das ist im Grundgesetz eindeutig geregelt. Diese spezifische Aufgabe endet nicht abrupt 2019." Das gelte auch für den vereinbarten Vorabausgleich bei der Umsatzsteuer oder für die Zuschüsse für die ostdeutschen Renten, "die der Bund auch nach 2019 in einer zweistelligen Milliardengröße leisten wird, um nur zwei Beispiele zu nennen". Wenn NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) jetzt mit Blick auf die laufenden Verhandlungen zur Neuordnung der Finanzbeziehungen beklage, ihr Land zahle zu viel und bekomme zu wenig, dann stelle er fest: "Frau Kraft stellt die Wirklichkeit des Bund-Länder-Finanzausgleichsystems nicht richtig dar. Nordrhein-Westfalen ist Empfängerland im Länder-Finanzausgleich - und nicht Geberland." Schäuble erinnert Kraft an den geltenden Vorabausgleich der Umsatzsteuer aus. "Frau Kraft verschweigt, dass dieses Ausgleichssystem Voraussetzung dafür ist, um den ostdeutschen Ländern nach vorn zu helfen, die durch die Teilung extrem benachteiligt waren. Auf diesem Weg haben andere bisweilen mehr Solidarität gezeigt, ich erinnere nur an die Bonn-Berlin-Debatte", kritisiert Schäuble. Krafts Kritik am Länderfinanzausgleich berücksichtige nicht, dass der Bund den Ländern für den erwähnten Vorabausgleich sieben Punkte Umsatzsteuer abgegeben habe. "Und was die Solidarität angeht, sind viele Ministerpräsidenten froh, dass es den Bundesfinanzminister gibt, der zur gesamtstaatlichen Verantwortung steht." In dem Interview äußert sich Schäuble auch skeptisch zum angestrebten Zeitplan, Eckpunkte zu den neuen Bund-Länder-Finanzbeziehungen bis Frühjahr 2015 vereinbaren zu können. Das sei keine Frage der Parteipolitik. "Wir haben es schlicht mit sehr vielstimmigen Länderinteressen zu tun, die kaum unter einen Hut zu bringen sind. Aber selbst wenn wir bis März keine Einigung hinbekommen, hat das natürlich nichts mit der Bestandsfähigkeit der Großen Koalition auf Bundesebene zu tun."

Quelle: Leipziger Volkszeitung (ots)

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