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Grüne empört über Verfassungsrichter Kirchhof - Befangen?

Archivmeldung vom 23.12.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.12.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Volker Beck / Bild: volkerbeck.de
Volker Beck / Bild: volkerbeck.de

Auf scharfe Kritik der Grünen ist der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Ferdinand Kirchhof mit seinen Äußerungen zum Einsatz der Bundeswehr im Innern, zur Vorratsdatenspeicherung und zur Reform der Bundespolizei gestoßen.

Er sei "irritiert über die Detailliertheit" der Einlassungen, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, dem "Kölner Stadt-Anzeiger". "Wenn er mit einer der angesprochenen Fragen als Richter befasst werden sollte, wäre die Frage seiner Befangenheit zu erörtern."

Wolfgang Neskovic zu Verfassungsrichter Kirchhof: Mangel an richterlicher und politischer Sensibilität

"Verfassungsrichter Kirchhof nimmt ohne jeden aktuellen Anlass in einer auch verfassungspolitisch hochbrisanten Frage einseitig Partei. Seine Forderung offenbart einen erheblichen Mangel an richterlicher und politischer Sensibilität. Für Richter gilt bei politischen Meinungsäußerungen grundsätzlich das Mäßigungsgebot. Dieses gilt in besonderer Weise für Bundesverfassungsrichter in herausgehobenen Positionen. Kirchhof wertet eine Forderung auf, die im politischen Spektrum klar verortet ist. Dies entspricht nicht dem Profil seines Amtes", sagt Wolfgang Neskovic, Richter am Bundesgerichtshof a.D. und Vorsitzender des Wahlausschusses zur Wahl der Bundesverfassungsrichter, zur Forderung des Bundesverfassungsrichters Kirchhof, den Bundeswehreinsatz im Inneren zu ermöglichen.

Neskovic weiter: "Mit dem Totschlagargument der terroristischen Bedrohung soll eine wesentliche Wertvorstellung unserer Verfassung beseitigt werden. Dies geschieht ohne inhaltliche Plausibilität. Welchen Sinn soll es machen, Panzer gegen Selbstmordattentäter einzusetzen?

Es gibt politisch wie historisch triftige Gründe, das Militär nur bei klar begrenzten Ausnahmefällen im Inneren einzusetzen. Das Grundgesetz an diesem Punkt zu verändern, wäre eine grundsätzliche Abkehr von der zivilen Verfasstheit der Bundesrepublik."

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger / Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

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