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Vorratsdatenspeicherung ermöglicht Erstellung von Bewegungsprofilen

Archivmeldung vom 17.04.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.04.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Andreas Morlok / pixelio.de
Bild: Andreas Morlok / pixelio.de

Die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung könnte zu einem tieferen Eingriff in die Privatsphäre der Bevölkerung führen als bisher angenommen. Das Bundesjustizministerium bestätigte am Freitag gegenüber der in Berlin erscheinenden Tageszeitung »neues deutschland«, dass man plane, den Standort von Smartphone-Besitzern auch dann zu speichern, wenn diese nicht telefonieren. Vorgesehen sei, »Standortdaten bei jedem Kommunikationsvorgang zu speichern«, sagte Piotr Malachowski vom Bundesjustizministerium gegenüber »nd« (Wochenendausgabe). Technisch ermöglicht eine solche Speicherpraxis damit auch die Erstellung von Bewegungsprofilen.

Diese hatte Bundesjustizminister Heiko Maas allerdings am Mittwoch bei der Vorstellung der Leitlinien für eine zukünftige Vorratsdatenspeicherung explizit ausgeschlossen. Kurze Speicherzeiten von vier Wochen würden die »die Erstellung von Profilen schon von vornherein ausschließen«.

Andre Meister, Redakteur des IT- und Datenschutz-Portals netzpolitik.org, bewertet diese Formulierungen als »Beruhigungspille für die Bevölkerung«. So würde in vier Wochen von jedem Smartphone-Besitzer in Deutschland bis zu 20000 Mal der Aufenthaltsort gespeichert. Auch die Zusage des Justizministers, nur Abfragen einzelner Standorte zuzulassen, lässt er nicht gelten, da das Gesetz nur die Speicherung der Daten, nicht aber den Zugriff regele. Es könnte zu einem "lückenlosen und minutengenauen Bewegungsprofil der gesamten Bevölkerung« kommen.

Quelle: neues deutschland (ots)

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