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Kinderrechte im Grundgesetz: Seehofer gegen Lambrecht-Vorschläge

Archivmeldung vom 29.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kinderrechte haben Kinder schon heute. Gesondere Kinderrechte stellt die Enteignung der Eltern dar und die quasi Kontrolle des Staates über alle Kinder (Symbolbild)
Kinderrechte haben Kinder schon heute. Gesondere Kinderrechte stellt die Enteignung der Eltern dar und die quasi Kontrolle des Staates über alle Kinder (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) wendet sich gegen die Pläne von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz.

"Ich möchte, dass die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Samstagausgaben). "Ich habe als Parteivorsitzender ja dafür gesorgt, dass sie im Koalitionsvertrag stehen. Aber das ist mir ein bisschen zu detailliert und zu weitgehend." Einzelheiten nannte der CSU-Politiker nicht. Wie der RND unter Berufung auf Regierungskreise berichtet, hat nicht nur Seehofers Haus Widerspruch eingelegt, sondern ebenso das Kanzleramt sowie alle von CDU und CSU geführten Ministerien - außer das Verteidigungsministerium.

Der Streit soll nun Thema des Koalitionsausschusses am 8. März sein. Erst nachher könnte das Kabinett einen gemeinsamen Vorschlag billigen, der anschließend in Bundestag und Bundesrat diskutiert und verabschiedet werden müsste. Lambrecht hatte auf der Grundlage von Empfehlungen einer Experten-Kommission Ende November vorgeschlagen, in den Grundgesetz-Artikel 6 folgenden Absatz aufzunehmen: "Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der s ozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen.

Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör." In ihrem Haus heißt es, dieser Vorschlag verdeutliche, dass Kinder Träger eigener Grundrechte gegenüber dem Staat seien. Außerdem verankere er das Kindeswohlprinzip sowie ein Beteiligungsrecht des Kindes in der Verfassung. Zugleich stelle der Entwurf aber sicher, dass sich die neuen Inhalte und Formulierungen harmonisch in sie einfügten und das Elternrecht und die Elternverantwortung nicht beeinträchtigen. Dabei orientiere er sich an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen.

Zudem werde es im parlamentarischen Verfahren ohnehin zu Korrekturen kommen. Wie der RND unter Berufung auf Rgierungskreise erfuhr, hat das Bundesinnenministerium einen sehr knappen Alternativvorschlag unterbreitet, der auf Regelungen zum Kindeswohl und zur Beteiligung verzichtet. Er lässt aus SPD-Sicht Forderungen der Opposition und der Zivilgesellschaft unberücksichtigt. Die erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat dürften so nicht erreichbar sein, hieß es aus der SPD. Dazu müssten auch die Grünen zustimmen. Ihnen geht schon Lambrechts Vorschlag nicht weit genug.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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