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Finanzministerium spielt Aufweichung der Schuldenbremse durch

Archivmeldung vom 02.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Abakus, Rechenschieber (Symbolbild)
Abakus, Rechenschieber (Symbolbild)

Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Das Bundesfinanzministerium spielt intern eine Aufweichung der Schuldenbremse durch. Die Grundsatzabteilung des Hauses prüfe ein Konzept, nach dem der Bund künftig Schulden im Umfang von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts machen darf, schreibt das "Handelsblatt".

Dies wären rund 35 Milliarden Euro im Jahr. Derzeit erlaubt die Schuldenbremse dem Bund ein Defizit von 0,35 Prozent. Für dieses Jahr sind dies rund 12,5 Milliarden Euro. Der Staat soll den neuen Spielraum gemäß den Regeln des europäischen Fiskalpakts allerdings nur dann ausschöpfen dürfen, wenn der Schuldenstand unter 60 Prozent liegt.

Da eine direkte Änderung der Schuldenbremse aufgrund der dafür erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit nicht realistisch ist, sollen die Schulden von einem öffentlichen Unternehmen oder einem Investitionsfonds aufgenommen werden, deren Verbindlichkeiten nicht unter die Schuldenbremse fallen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat bisher jegliche Aufweichung der Schuldenbremse abgelehnt. Viele Ökonomen unterstützen neue Schulden, wie aus den Stellungnahmen für eine öffentliche Anhörung im Bundestag am Montag hervorgeht. Ein Schuldenverzicht gereiche künftigen Generationen wegen zu niedriger Investitionen "zum Nachteil", schreibt der Wirtschaftsweise Achim Truger.

Der frühere Wirtschaftsweise Peter Bofinger schreibt, Deutschland könne ein Defizit von jährlich 1,8 Prozent machen, ohne dass die Schuldenquote steige. Gegen eine Aufweichung der Schuldenbremse spricht sich dagegen der Bundesrechnungshof aus. "Die Schuldenregel sollte nicht angetastet werden", heißt es in der Stellungnahme der Rechnungsprüfer. Der Einwand, die Schuldenregel zwinge zu einem unangemessenen Sparkurs, sei nicht belegbar. "Vielmehr wurde der fiskalpolitische Kurs in den letzten Jahren deutlich gelockert."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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