Flüchtlinge: DStGB für Wohnortzuweisung - Gesamtkonzept für Integration notwendig
Archivmeldung vom 22.02.2016
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Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt"Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht in den Plänen der Bundesregierung, anerkannten Flüchtlingen für eine bestimmte Zeit den Wohnort zuzuweisen, einen wichtigen Ansatz, um den Gemeinden und Städten Planungssicherheit zu gewährleisten. Damit wird ein Vorschlag des DStGB aufgegriffen. Wir warnen allerdings davor, in einer Wohnortzuweisung lediglich die Entlastung der Ballungsräume und eine bloße Verschiebung in den ländlichen Raum anzustreben", sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg heute in Berlin.
Mit einer bloßen Änderung im Aufenthaltsgesetz ist es nicht getan. Erforderlich ist ein Gesamtkonzept Integration, das neben der Wohnsitzpflicht die Schaffung von Wohnraum, Arbeitsmarktintegration, Sprachförderung und Bildungsprogramme eine gezielte Strukturförderung in ländlichen Regionen mit erfasst. So sei es sinnvoll, in touristisch geprägten Regionen verstärkt Qualifizierungsangebote in diesem Bereich anzubieten. Eine gezielte Strukturförderung beispielsweise durch Mobilitätsprogramme kommt zudem allen Menschen zu Gute und ist in Gegenden, die bereits heute mit strukturellen Defiziten zu kämpfen haben, unabdingbar, um aus der Herausforderung der Flüchtlingsaufnahme eine echte Zukunftsperspektive für alle zu bieten.
Dies kann nur mit einer entsprechenden Finanzierung durch Bund und Länder funktionieren. Der DStGB fordert daher eine Änderung des Grundgesetzes durch Erweiterung des Katalogs der Gemeinschaftsaufgaben in Art. 91 a GG auf den Bereich der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen und Asylsuchenden. Wichtig ist auch, dass eine Wohnsitzpflicht mit einem Anreiz- und Sanktionssystem für die Flüchtlinge begleitet wird, um diese auch durchzusetzen. Auch sollte die Zuteilung im Land gezielt gesteuert werden. Jede Region hat individuelle Stärken in wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht.
Quelle: Deutscher Städte- u. Gemeindebund (ots)