Hamburg will bundesweit einheitliche Regeln für Solomütter schaffen
Die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) will die Behandlung von alleinstehenden Frauen in Kinderwunschkliniken gesetzlich regeln. Eine entsprechende Vorlage wird Hamburg bei der Justizministerkonferenz der Länder am 28. November einbringen, berichtet der "Spiegel".
Für Singlefrauen ist es bereits möglich, sich einer
Kinderwunschbehandlung zu unterziehen. Bisher gibt es dazu aber keine
speziellen Gesetze. Einige Kliniken verlangen von den Frauen, sogenannte
Garantiepersonen festzulegen, auch damit später keine Ansprüche an sie
gestellt werden können. Diese müssen sich vor Behandlungsbeginn
vertraglich verpflichten, Unterhalt und teilweise Versorgung des Kindes
zu übernehmen, sollte die Mutter ausfallen.
Für die Forderung
nach solchen Personen gebe es aber keine rechtliche Grundlage, sagte
Gallina. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang es Garantien
bedürfe, bleibe allein der Ärzteschaft überlassen. "Das ist
problematisch - im Hinblick sowohl auf die persönliche Selbstbestimmung
der alleinstehenden Frauen als auch auf die Situation der
Garantiepersonen." Zudem berge der fehlende Rechtsrahmen erhebliche
Diskriminierungsgefahr. In seiner Initiative fordert Hamburg, bundesweit
einheitliche Regelungen für diese Fälle zu schaffen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur