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Machtloser Bundesrechnungshof will Verbot von Autobahn-Privatisierung - Pleiten, Pech und Pannen (PPP)

Archivmeldung vom 22.04.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.04.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de

Die Gegner einer Autobahnprivatisierung bekommen Unterstützung vom defakto machtlosen Bundesrechnungshof. In einem bisher unveröffentlichten Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags empfiehlt die Kontrollbehörde, ein generelles Privatisierungsverbot des Autobahnnetzes im Grundgesetz zu verankern, berichtet der "Spiegel". Dieses Verbot soll auch verhindern, dass die Bundesregierung, wie geplant, Privatinvestoren durch die Hintertür einbeziehen kann.

Nach den bisherigen Plänen von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sollen zwar die Autobahnen und die neu zu gründende Infrastrukturgesellschaft im Besitz des Bundes bleiben, jedoch gilt das nicht für deren Tochterfirmen. Außerdem sollen sich Unternehmen über öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) am deutschen Autobahnnetz beteiligen.

Solche Partnerschaften sollten nach Ansicht des Rechnungshofs die Ausnahme bleiben und auf Strecken von maximal 100 Kilometern beschränkt werden. In der Vergangenheit hat der Rechnungshof bei mehreren ÖPP-Projekten beklagt, dass sie den Steuerzahler mehr kosten als rein staatliche.

Hintergrund

ÖPP oder auch PPP-Projekte dienen privaten Investoren Gewinne auf Kosten der Gemeinden zu erwirtschaften, die normalerweise als "Wucher" verboten wären. Beratungsgesellschaften haben dafür vor Jahren ca. 5.000 Seiten dicke Verträge entwickelt - in Wirtschaftsenglisch - die unlesbar sind und auch nach Aussagen vieler Poltiker und Bürgermeister nie gelesen werden, sondern schlicht und einfach nur unterschrieben werden.

Ein übliches PPP Modell funktioniert im Grunde so:

  1. Nachdem eine Gemeinde z.B. eine Schule 30 Jahre hat vergammeln lassen entschließt sie sich diese neu zu bauen - natürlich als PPP, da behauptet wird, dies wäre 10% günstiger als wenn die Gemeinde den Neubau selbst vornehmen würde.
  2. Ein "Investor" taucht auf, Notfalls mit 0 Eigenkapital und schließt sich mit Beratergesellschaften zusammen und legt der Gemeinde ein minimum 5.000 Seiten dickes Vertragswerk vor
  3. Bürgermeister und Kämmerer unterschreiben den Vertrag in dem die Gemeinde sich zur Zahlung von Mieten für 25 Jahre verpflichtet - idR. expotenziell steigend, mit Verzicht auf stopp von Mietezahlungen wenn Mängel vorliegen und auf verzicht aller Rechte die ein Mieter normalerweise hat. Kurz: Gezahlt wird immer, egal ob das Objekt funktionall oder ein Schrotthaufen ist oder gar abgebrannt.
  4. Der "Investor" geht zu einer Bank seines vertrauens und verkauft diesen Vertrag und läßt sich ca. 80-90% der Gesamtsumme sofort am nächsten Tag auszahlen und ist weg. Die Banken schieben das Objekt als Wertpapier in den freien Handel und spekultieren damit.
  5. Das Objekt wird gebaut. Fast immer nicht so wie vereinbart, mit billigsten Materialien und in der Regel zum Schaden vieler. Die Gemeinden können nichts dagegen tun weil sie die Verträge nicht lesen können und die Beratergesellschaften brauchen um Klagen zu führen. Die gleichen Beratergesellschaften, die mit dem Investor zusammen arbeiten, lassen oftmals die Gemeinden teuer und umsonst vor Gerichten herumklagen.
  6. Die Gemeinde zahlt für die gesamte Mietdauer oftmals bis zu 100 mal mehr als wenn sie das Gebäude selbst errichtet hätte. Es ist niemand wirklich verantwortlich und in aller Regel muß die Gemeinde Mängel vom eigenen Geld herrichten lassen, weil sie der Vertragspartner nicht mehr Herr wird. Deswegen werden PPP Modelle seit vielen Jahren im Volksmund "Pleiten-Pech&Pannen" Modelle genannt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur / André Ott

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