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Anti-Terror-Datei: Datenschutzbeauftragter des Bundes hat Bedenken

Archivmeldung vom 30.03.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.03.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Das Bundesinnenministerium hat die Anti-Terror-Datei in Dienst gestellt. Damit werden terrorismusrelevante Informationen von rund vierzig Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder vernetzt.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble verwies auf die Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus und nannte die Anti-Terror-Datei ein wirkungsvolles Instrument mit Augenmaß. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, äußerte sich kritisch. Unter Datenschutzgesichtspunkten sei bedeutsam, dass nachrichtendienstliche Informationen in eine solche automatisierte Datei eingestellt werden, die ja häufig ganz ungesichert seien. Sie können beispielsweise aus einem anonymen Hinweis oder von einem ausländischen Nachrichtendienst stammen.

Diese ungesicherten Informationen werden nun einer Vielzahl von Polizeibehörden zur Verfügung stehen, die bisher solche Informationen nicht sammeln durften. Kritisch zu sehen ist nach Ansicht des Bundesbeauftragten auch die Speicherung so genannter Kontakt- und Begleitpersonen. Zwar sollen reine Zufallskontakte nicht erfasst werden. Es könne aber passieren, dass man dennoch in solch einer Anti-Terror-Datei landet, weil man beispielsweise in dem Studentenwohnheim einer Zielperson wohnt. In den USA werden an die 400.000 Personen in solchen Dateien gespeichert - darunter viele Unschuldige. Es komme vielfach zu Verwechslungen. Ein Szenario, das nach Ansicht des obersten Datenschützers in Deutschland vermieden werden sollte.

Quelle: Pressemitteilung Faktenkontor

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