Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Städtetag NRW fürchtet Scheitern des Ganztagsausbaus an Schulen

Städtetag NRW fürchtet Scheitern des Ganztagsausbaus an Schulen

Archivmeldung vom 02.09.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.09.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Kinderrechte haben Kinder schon heute. Gesondere Kinderrechte stellt die Enteignung der Eltern dar und die quasi Kontrolle des Staates über alle Kinder (Symbolbild)
Kinderrechte haben Kinder schon heute. Gesondere Kinderrechte stellt die Enteignung der Eltern dar und die quasi Kontrolle des Staates über alle Kinder (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Städtetag NRW warnt vor einem Scheitern des Ganztagsausbaus an Grundschulen. "Beim Rechtsanspruch auf den offenen Ganztag zum Schuljahr 2026/2027 wird es immer unwahrscheinlicher, dass wir halten können, was andere versprochen haben", sagte Thomas Eiskirch, stellvertretender Vorsitzender des Städtetages NRW, der "Rheinischen Post".

Man warte auf Entscheidungen des Landes zu den Rahmenbedingungen, bislang seien weder ein Entwurf des Landesausführungsgesetzes zum Ganztagsausbau noch eine Verankerung im Schulgesetz in Sicht. "Ohne die entsprechenden Landesgesetze bleibt für uns weiter unklar, welche Vorstellung das Land von einer Ganztagsförderung hat", so Eiskirch. 

Welche Anforderungen an die Schulräume und Personal gestellt würden oder wie Sportvereine, Musikschulen und andere außerschulischen Lernorte integriert werden sollten: "All diese Fragen sind offen - und wenn sie weiter offenbleiben, behindert das den Ausbau. Wir können ja nicht ins Blaue hinein investieren", sagte Eiskirch. Zudem lehnt der Städtetag den vorgeschlagenen Eigenanteil der Kommunen bei Ausbau-Projekten ab. Laut dem Entwurf der Förderrichtlinie des Landes sollten 70 Prozent der Mittel zum Ausbau der Infrastruktur durch den Bund gestellt werden, jeweils 15 Prozent sollten das Land und die Kommunen als Eigenanteil übernehmen. "Das Land muss da nochmal nachsteuern und die restlichen 30 Prozent komplett übernehmen", so Eiskirch.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte stent in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige