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Beck: Migrantenquote wäre "verfassungswidrig"

Archivmeldung vom 27.09.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.09.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Volker Beck Bild: Heinrich-Böll-Stiftung, on Flickr CC BY-SA 2.0
Volker Beck Bild: Heinrich-Böll-Stiftung, on Flickr CC BY-SA 2.0

Der migrationspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, sieht für eine Verfassungsänderung, die die Einführung einer Migrantenquote ermöglichen würde, keinen Bedarf: "Nach geltendem Verfassungsrecht wäre die Migrantenquote verfassungswidrig", schreibt Beck in einem gemeinsam mit dem Kölner Ratsmitglied Berivan Aymaz verfassten Gastbeitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung".

Nach Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes dürfe niemand wegen seiner Herkunft benachteiligt oder bevorzugt werden. Dabei komme es stets auf die Betrachtung des Einzelfalls, nicht auf die Gesamtbetrachtung einer Gruppe an.

"Folge jeder Quote ist es, dass bestimmte Menschen wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer Gruppe einen Vorteil erlangen, der ihnen ansonsten faktisch oder rechtlich versagt wäre. Gerade dies verbietet das Grundgesetz aber ausnahmslos", heißt es in dem Beitrag.

Die Absage an eine Migrantenquote bedeute jedoch nicht, "dass die fortbestehende Diskriminierung von Migrantinnen und Migranten im öffentlichen Dienst, in der Arbeitswelt und an anderen Orten tatenlos hingenommen werden muss". Statt Quoten müsste man sich darum bemühen, "Migrationsbezüge als Kompetenz zu verstehen, nicht als Defizit".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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