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Transparenzoffensive: CSU-Fraktion beschließt Eckpunkte für Verhaltensregeln

Archivmeldung vom 12.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
(Symbolbild)
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Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Als Konsequenz aus Maskenaffäre und Causa Sauter hat sich die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag am Dienstagabend bei der Arbeitstagung auf Eckpunkte für Verhaltensregeln für Abgeordnete verständigt. Diese sind erste Verhandlungsgrundlage für die Abstimmung mit dem Koalitionspartner und den anderen Fraktionen im Landtag und sollen dann als Konsens in einer Novelle des Abgeordnetengesetzes festgeschrieben werden.

Konkret wird so für umfassende Transparenz gesorgt, was Einkünfte und Nebentätigkeiten der Abgeordneten angeht. So sollen Einkünfte aus Nebentätigkeiten künftig ab dem ersten Euro beitragsgenau veröffentlicht, Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften ab 5 Prozent offengelegt werden.

Neu und somit in Bayern deutlich strikter als im Bundesgesetz sind Regelungen, die entgeltliche Nebentätigkeiten betreffen. Diese werden weiterhin möglich sein, aber es gibt Bereiche, die ausgeschlossen werden sollen, um mögliche Interessenkonflikte zu verhindern. So soll nach den Vorstellungen der Fraktion bezahlte Lobbytätigkeit für Dritte gegenüber den Organen und Behörden des Freistaates Bayern, also die bezahlte Einflussnahme auf Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften für Abgeordnete künftig untersagt werden. Ausgenommen wird hier lediglich die kommunale Ebene.

Klar eingeschränkt werden außerdem bezahlte Tätigkeiten für Dritte gegenüber staatlichen Stellen: Ausgeschlossen wäre hier etwa ein Auftreten als Rechtsanwalt gegenüber den Staatsministerien, den Landesämtern und den der Fachaufsicht des Freistaats unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts (wie etwa Hochschulen und Universitäten).

Außerdem wird der Verkauf und die Vermittlung von Immobilien, Waren und Dienstleistungen für Dritte gegenüber den Organen und Behörden des Freistaates Bayern und den Gesellschaften, die mehrheitlich im Eigentum des Freistaates stehen (etwa der Flughafen München GmbH) verboten.

Dazu erklärt der Fraktionschef der CSU, Thomas Kreuzer. "Ich bin sehr zufrieden, dass wir diesen guten und tragfähigen Kompromiss gefunden haben, mit dem wir jetzt in die Abstimmung mit den anderen Fraktionen gehen. Unser Ziel, mit maximaler Transparenz und der Verhinderung von Interessenkollisionen Vertrauen zurückzugewinnen, kann so funktionieren."

Dazu der stellvertretende Vorsitzende der CSU-Fraktion und Leiter der fraktionsinternen Arbeitsgruppe Verhaltensregeln, Prof. Dr. Winfried Bausback: "Wir haben die Fragen offen diskutiert. Die klare Mehrheit hat sich für die beiden Säulen Transparenz und Tätigkeitsbeschränkung dort, wo Interessenkonflikte bestehen könnten, ausgesprochen. Ich finde, das ist ein klares Signal unserer Fraktion."

Quelle: CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag (ots)


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