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Flächendeckender Einsatz von Einzelfingerscanners bei der Bayerischen Polizei

Archivmeldung vom 31.12.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.12.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Zum Jahresbeginn werden die Dienststellen der Bayerischen Polizei sowie die mobil verwendeten Computer im Streifenfahrzeug mit 570 zusätzlichen Einzelfingerscannern ausgestattet. Insgesamt wird dann bei der Bayerischen Polizei ein Ausstattungsumfang von 670 Geräten erreicht.

In der abgeschlossenen Pilotierungsphase wurden von bayerischen Polizeibeamten rund 32.000 Personen überprüft. In 7.814 Fällen erhielten die Beamten umgehend eine Treffermeldung; jede vierte überprüfte Person war im Automatisierten Fingerabdruck-Identifizierungssystem (AFIS) gespeichert und konnte identifiziert oder einer Spur zugeordnet werden.

Im AFIS beim Bundeskriminalamt Wiesbaden sind die Fingerabdrücke von rund drei Millionen erkennungsdienstlich behandelten Straftätern gespeichert. Die Bayerische Polizei nutzt dieses System zur Überprüfung der Identität einer Person sowie zur Identifizierung von Unbekannten. Dies war bislang nur mit einem hohen Aufwand auf den Dienststellen möglich.

Die Entwicklung und Einführung der Einzelfingerscanner versetzt nunmehr jeden Polizeibeamten in die Lage, den AFIS-Schnellabgleich durch die Aufnahme von zwei Einzelfingerabdrücken vorzunehmen. Diese Scanner können dank moderner Technik auch mobil in den Dienstfahrzeugen genutzt werden. Der Abgleich in AFIS ist vollautomatisiert; ein Ergebnis erhalten die kontrollierenden Beamten binnen weniger Minuten vor Ort.

Wenngleich die Polizei beim AFIS-Schnellabgleich baugleiche Einzelfingerscanner verwendet wie die Meldebehörden bei der Ausstellung biometrischer Reisepässe, ist kein Datenabgleich mit den bei den Meldebehörden gespeicherten Daten vorgesehen und möglich. Darüber hinaus werden die Fingerabdrücke weder bei der polizeilichen Kontrolle noch bei den Einwohnermeldeämtern gespeichert.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern


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